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HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 16 

STANDORT

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abhängigen Wirtschaftsprüfern testierte

Jahresabschlüsse. Wir sahen uns zum

Zeitpunkt der Rücklagenbildung immer

auf einer Linie mit den damals geltenden

Rechtsgrundlagen und der geltenden ju­

ristischen Auffassung. Bisherige Gerichts­

verfahren in Beitragsangelegenheiten ha­

ben dies bestätigt. Dabei wurden weder

die Rücklagen noch die Gewinnverwen­

dung kritisiert.

Wie interpretieren Sie das Urteil?

Das Urteil des Bundesverwaltungs­

gerichts fordert zwar eine substanziierte

Schätzgenauigkeit und Risikoprognose,

bestätigt aber im Grundsatz die Recht­

mäßigkeit der Rücklagenbildung und da­

bei den großen Gestaltungsspielraum der

IHK-Vollversammlungen.

Wie werden Sie weiter vorgehen?

Der Präses und der Hauptgeschäfts­

führer als gesetzliche Vertreter der Han­

delskammer haben nach eingehender ju­

ristischer Prüfung inzwischen Berufung

gegen das Urteil beantragt, weil das Ver­

waltungsgericht unserer Meinung nach

in Teilen deutlich über die Vorgaben des

Bundesverwaltungsgerichts hinausgeht.

Außerdem wurden die Rücklagen der

Handelskammer im Rahmen des Wirt­

schaftsplans 2015 neu strukturiert und

neuerlich begründet. Daher ist nach unse­

rer Auffassung eine automatische Über­

tragung des Verwaltungsgerichtsurteils

zu den Wirtschaftsplänen 2010 und 2013

auf die Wirtschaftsplanung anderer Jahre

irreführend. Darüber hinaus berät die

gesamte deutsche IHK-Organisation der-

zeit, wie die neue Rechtsauslegung um­

zusetzen ist. Es betrifft also noch 78 an­

dere IHKs.

Wie sollen Mitglieder jetzt mit ihren Bei-

tragsbescheiden umgehen?

Vorrang vor allem anderen haben für

die Handelskammer der faire Umgang

mit den Mitgliedern und die Beitragsge­

rechtigkeit. Deshalb ist es das Ziel, nach

Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils

alle Mitglieder nach den gleichen Maß­

stäben zu behandeln. Die neuen Beitrags­

bescheide bekommen einen Vorläufig­

keitsvermerk; Widersprüche sind nicht

notwendig. Denn wir werden die final ge­

klärte Rechtslage dann selbst in der Bei­

tragspraxis umsetzen.

Jörn Arfs

joern.arfs@hk24.de

Telefon 36138-302

Informationen zu den Gerichtsurteilen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem

Urteil vom Dezember 2015 gegen die Industrie-

und Handelskammer Koblenz neue Prüfungs­

maßstäbe für die Berechnung (Abschätzung)

von Rücklagen formuliert, die in dieser Schärfe

bisher nicht in der Rechtsprechung angewendet

wurden. Ein Mitgliedsunternehmen hatte bereits

vorher gegen die Beitragsbescheide der Han-

delskammer Hamburg in den betreffenden

Jahren geklagt und bekam im März vom Ver­

waltungsgericht Hamburg für die Jahre 2010

und 2013 ex ante Recht. Begründung: Die Bil-

dung der Rücklagen für Sonderprojekte und für

Umbau- und Instandhaltung sowie die Vorträge

der Gewinne stellten eine „unzulässige Ver­

mögensbildung“ dar und seien rechtswidrig.

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Andreas Bartmann (56)

hat in Ham-

burg Produktionstechnik studiert

und ist seit 1989 geschäftsführender

Gesellschafter der Globetrotter Aus-

rüstung GmbH. Zudem engagiert sich

der Diplom-Ingenieur ehrenamtlich.

So gehört er seit 2002 dem Plenum

der Handelskammer an; seit 2005

ist Bartmann Vizepräses. Den Vorsitz

des Innenausschusses hat er 2008

übernommen.

Zur Person