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HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 16 

STANDORT

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FOTOS: ULRICH PERREY

Ein Gerichtsurteil hält die Rücklagenpolitik der

Handelskammer teilweise für rechtswidrig.

Andreas Bartmann, Vizepräses und Vorsitzender

des Innenausschusses, erklärt, warum die

Handelskammer dagegen Berufung beantragt hat.

„Fairer Umgang

hat Vorrang“

Wichtiges für die Stadt und die Metropolregion

STANDORT

HW: Herr Bartmann, wofür hat die Han-

delskammer in den letzten Jahrzehnten

Rücklagen gebildet?

Andreas Bartmann: Wir haben in der

Tradition des weitsichtigen Kaufmanns

Rücklagen für absehbare Risiken und

Aufwendungen gebildet. Diese Rücklagen

ermöglichen es, die Kammeraufgaben bei

gleichzeitiger Beitragsstabilität zu erfül-

len. Sie machen auch deshalb Sinn, weil

wir seit 2010 die Umlagesätze um etwa 30

Prozent und die Grundbeiträge um circa

20 Prozent gesenkt sowie 2012 und 2013

Beitragserstattungen gewährt haben. Die

vom Gericht monierten Rücklagen für

Sonderprojekte und für den Umbau und

die Instandhaltung unseres Gebäudes

wurden im Übrigen inzwischen entweder

aufgelöst oder zurückgefahren.

In welchem Rahmen haben Sie sich bei

Ihrer Rücklagenpolitik bewegt?

Grundlage waren das für alle deut-

schen Industrie- und Handelskammern

(IHK) geltende Musterfinanzstatut, die

Beschlüsse des Plenums sowie von un­

ANDREAS BARTMANN

Vizepräses der Handelskammer

„Wir sahen uns

zum Zeitpunkt der

Rücklagenbildung

auf einer Linie

mit den geltenden

Rechtsgrundlagen“