HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 16
STANDORT
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FOTOS: ULRICH PERREY
Ein Gerichtsurteil hält die Rücklagenpolitik der
Handelskammer teilweise für rechtswidrig.
Andreas Bartmann, Vizepräses und Vorsitzender
des Innenausschusses, erklärt, warum die
Handelskammer dagegen Berufung beantragt hat.
„Fairer Umgang
hat Vorrang“
Wichtiges für die Stadt und die Metropolregion
STANDORT
HW: Herr Bartmann, wofür hat die Han-
delskammer in den letzten Jahrzehnten
Rücklagen gebildet?
Andreas Bartmann: Wir haben in der
Tradition des weitsichtigen Kaufmanns
Rücklagen für absehbare Risiken und
Aufwendungen gebildet. Diese Rücklagen
ermöglichen es, die Kammeraufgaben bei
gleichzeitiger Beitragsstabilität zu erfül-
len. Sie machen auch deshalb Sinn, weil
wir seit 2010 die Umlagesätze um etwa 30
Prozent und die Grundbeiträge um circa
20 Prozent gesenkt sowie 2012 und 2013
Beitragserstattungen gewährt haben. Die
vom Gericht monierten Rücklagen für
Sonderprojekte und für den Umbau und
die Instandhaltung unseres Gebäudes
wurden im Übrigen inzwischen entweder
aufgelöst oder zurückgefahren.
In welchem Rahmen haben Sie sich bei
Ihrer Rücklagenpolitik bewegt?
Grundlage waren das für alle deut-
schen Industrie- und Handelskammern
(IHK) geltende Musterfinanzstatut, die
Beschlüsse des Plenums sowie von un
ANDREAS BARTMANN
Vizepräses der Handelskammer
„Wir sahen uns
zum Zeitpunkt der
Rücklagenbildung
auf einer Linie
mit den geltenden
Rechtsgrundlagen“