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HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 17

STANDORT

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W

arum tragen Chemieprodukte

mit Alkohol das Gefahrensymbol

für „Achtung“ und „Entzünd-

lich“, im Supermarkt steht Schnaps aber

ohne diese Hinweise im Regal? Warum

müssen Lacke mit Zinkoxid als umweltge-

fährdend gekennzeichnet und gesondert

transportiert werden, Creme mit Zinkoxid

jedoch nicht? Und warum ist Essigsäure

zum Kalk entfernen als ätzend gekenn-

zeichnet, der Verbraucher darf Essig aber

für sein Salatdressing nutzen?

Die Masse an Genehmigungen, Bewer-

tungen, Zulassungen und Kennzeichnun-

gen ist für den Verbraucher längst nicht

mehr zu durchschauen. Und selbst Unter-

nehmer sind von den komplexen Regel-

werken irritiert, die teils aus Deutschland,

teils aus Brüssel kommen.

Herbert Leonhart, Geschäftsführer der

maleco Farbwerk GmbH, findet sie zum

Teil auch ungerecht: „Durch die zunehmen-

den Kennzeichnungspflichten, die teil-

weise für gleiche Stoffe in anderen Produk-

ten nicht gelten, werden wir immer mehr

als gefährliche Branche beurteilt. Und das

führt dazu, dass junge Leute sich andere

Berufe suchen und wir mit Ausbildungs-

sorgen zu kämpfen haben.“ Auch Michael

Pietzcker von der Lackfarbenfabrik Fried-

rich Pietzcker sagt: „Es geht uns sicher

nicht darum, Gefährliches schönzureden.

Wir wollen aber genauso behandelt wer-

den, wie andere Branchen.“

Aber woher kommen die unterschied-

lichen Kennzeichnungspflichten eigent-

lich? Geregelt werden sie unter anderem

im Arbeitsschutz- und Chemikaliengesetz,

in der Gefahrgutverordnung sowie durch

europaweit geltende Regelungen zum Che-

FOTOS: STEFAN BUNGERT (2), BJÖRN WYLEZICH /FOTOLIA

mikalienrecht wie CLP und REACH. Wäh-

rend letzteres seit 2007 die Registrierung,

Bewertung, Zulassung und Beschränkung

von chemischen Stoffen in der EU regelt,

setzt die CLP-Verordnung seit 2008 inter-

national geltende Vorgaben zur Einstufung,

Kennzeichnung und Verpackung chemi-

scher Stoffe um.

REACH wurde mit dem Ziel einge-

führt, alle chemischen Stoffe, die in die EU

importiert oder in ihr hergestellt werden,

nach ihrer Gefährlichkeit sowie Umwelt-

schädlichkeit einzuordnen. Betriebe, die

eine bestimmte Menge chemischer Stoffe

im Jahr herstellen oder einführen, müssen

diese seit 2010 bei der Europäischen Che-

mikalienagentur (ECHA) melden und sich

an der Datensammlung sowie an den Kos-

ten für Tests beteiligen.

„Durch REACH werden ständig neue

Eigenschaften – auch bei vermeintlich alt-

bekannten Stoffen – erkannt. Das führt da-

zu, dass zuvor eher unbedenkliche Stoffe

als krebserregend oder umweltgefährdend

angesehen werden müssen und plötzlich

auch unter CLP neue Einstufungssymbole

wie den Fisch und den toten Baum für Um-

weltgefahren erhalten“, sagt Dr. Olaf Wirth

von der Ökopol Institut für Ökologie und

Politik GmbH. Er kümmert sich im Netz-

werk REACH Hamburg mit Firmen, Behör-

den und Verbänden um die Umsetzung die-

ser Verordnung.

Und obwohl es REACH nun seit zehn

Jahren gibt, können die nächsten Monate

vor allem für kleine und mittelständische

Unternehmen entscheidend sein. Denn, so

Wirth, bis zum 31. Mai 2018 müssen Fir-

men Stoffe registrieren, von denen sie zwi-

schen einer und 100 Tonnen im Jahr her-

Gefährlicher Stoff –

oder nicht?

Ätzend, giftig, entzündlich: Eigentlich sollen uns die weiß-roten

Symbole auf Verpackungen schützen. Allerdings sorgen die

Warnhinweise bei Verbrauchern und Unternehmern mitunter für

Verwirrung – und schrecken potenzielle Auszubildende ab.