HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 17
STANDORT
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arum tragen Chemieprodukte
mit Alkohol das Gefahrensymbol
für „Achtung“ und „Entzünd-
lich“, im Supermarkt steht Schnaps aber
ohne diese Hinweise im Regal? Warum
müssen Lacke mit Zinkoxid als umweltge-
fährdend gekennzeichnet und gesondert
transportiert werden, Creme mit Zinkoxid
jedoch nicht? Und warum ist Essigsäure
zum Kalk entfernen als ätzend gekenn-
zeichnet, der Verbraucher darf Essig aber
für sein Salatdressing nutzen?
Die Masse an Genehmigungen, Bewer-
tungen, Zulassungen und Kennzeichnun-
gen ist für den Verbraucher längst nicht
mehr zu durchschauen. Und selbst Unter-
nehmer sind von den komplexen Regel-
werken irritiert, die teils aus Deutschland,
teils aus Brüssel kommen.
Herbert Leonhart, Geschäftsführer der
maleco Farbwerk GmbH, findet sie zum
Teil auch ungerecht: „Durch die zunehmen-
den Kennzeichnungspflichten, die teil-
weise für gleiche Stoffe in anderen Produk-
ten nicht gelten, werden wir immer mehr
als gefährliche Branche beurteilt. Und das
führt dazu, dass junge Leute sich andere
Berufe suchen und wir mit Ausbildungs-
sorgen zu kämpfen haben.“ Auch Michael
Pietzcker von der Lackfarbenfabrik Fried-
rich Pietzcker sagt: „Es geht uns sicher
nicht darum, Gefährliches schönzureden.
Wir wollen aber genauso behandelt wer-
den, wie andere Branchen.“
Aber woher kommen die unterschied-
lichen Kennzeichnungspflichten eigent-
lich? Geregelt werden sie unter anderem
im Arbeitsschutz- und Chemikaliengesetz,
in der Gefahrgutverordnung sowie durch
europaweit geltende Regelungen zum Che-
FOTOS: STEFAN BUNGERT (2), BJÖRN WYLEZICH /FOTOLIA
mikalienrecht wie CLP und REACH. Wäh-
rend letzteres seit 2007 die Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung
von chemischen Stoffen in der EU regelt,
setzt die CLP-Verordnung seit 2008 inter-
national geltende Vorgaben zur Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung chemi-
scher Stoffe um.
REACH wurde mit dem Ziel einge-
führt, alle chemischen Stoffe, die in die EU
importiert oder in ihr hergestellt werden,
nach ihrer Gefährlichkeit sowie Umwelt-
schädlichkeit einzuordnen. Betriebe, die
eine bestimmte Menge chemischer Stoffe
im Jahr herstellen oder einführen, müssen
diese seit 2010 bei der Europäischen Che-
mikalienagentur (ECHA) melden und sich
an der Datensammlung sowie an den Kos-
ten für Tests beteiligen.
„Durch REACH werden ständig neue
Eigenschaften – auch bei vermeintlich alt-
bekannten Stoffen – erkannt. Das führt da-
zu, dass zuvor eher unbedenkliche Stoffe
als krebserregend oder umweltgefährdend
angesehen werden müssen und plötzlich
auch unter CLP neue Einstufungssymbole
wie den Fisch und den toten Baum für Um-
weltgefahren erhalten“, sagt Dr. Olaf Wirth
von der Ökopol Institut für Ökologie und
Politik GmbH. Er kümmert sich im Netz-
werk REACH Hamburg mit Firmen, Behör-
den und Verbänden um die Umsetzung die-
ser Verordnung.
Und obwohl es REACH nun seit zehn
Jahren gibt, können die nächsten Monate
vor allem für kleine und mittelständische
Unternehmen entscheidend sein. Denn, so
Wirth, bis zum 31. Mai 2018 müssen Fir-
men Stoffe registrieren, von denen sie zwi-
schen einer und 100 Tonnen im Jahr her-
Gefährlicher Stoff –
oder nicht?
Ätzend, giftig, entzündlich: Eigentlich sollen uns die weiß-roten
Symbole auf Verpackungen schützen. Allerdings sorgen die
Warnhinweise bei Verbrauchern und Unternehmern mitunter für
Verwirrung – und schrecken potenzielle Auszubildende ab.




