HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 17
STANDORT
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Internet
Weitere Informationen zu REACH finden Sie unter
www.reach-info.deund
www.reach-hamburg.deMaria Zeitler
redaktion@hamburger-wirtschaft.deTelefon 36138-396
stellen oder in die EU importieren. Alle
Phase-in-Stoffe, sprich Stoffe, die bereits
importiert oder produziert werden, müs-
sen bis 31. Mai 2017 vorregistriert werden.
„Werden Stoffe ohne gültige Registrierung
in den Verkehr gebracht, kann das juristi-
sche Folgen von Bußgeldern bis hin zu Frei-
heitsstrafen haben“, so Wirth.
Allerdings werden nicht alle Stoffe un-
ter REACH bewertet. Unter anderem Le-
bensmittel, Kosmetika und Medizinpro-
dukte sind ausgenommen. „Man muss das
jeweilige Schutzziel unterscheiden“, erklärt
Wirth. „Bei der Verwendung des chemi-
schen Stoffes will ich den Arbeitnehmer,
zum Beispiel den Maler, schützen, also ihn
darauf hinweisen, dass er für Handschuhe
oder Belüftung sorgen muss.“
Lebensmittel müssen solche Hinweise
nicht enthalten, „weil der Konsument sie
unbedenklich verzehren können soll, ohne
sich lange mit Warnhinweisen aufhalten zu
müssen“, so Wirth. Eine Risikobewertung
fand hier schon im Vorfeld statt. Ähnliche
Aspekte spielen beim Ausschluss von Arz-
neimitteln aus der Kennzeichnungspflicht
eine Rolle. Zusätzlich kommen der res-
triktive Verbreitungsweg durch Verschrei-
bung und Rezept sowie die Warnungen auf
dem Beipackzettel zum Tragen.
„Das kann dazu führen, dass Stoffe,
die viele Verbraucher im Alltag nutzen, wie
zum Beispiel Alkohol, im beruflichen Kon-
text mit Hinweisen zum Umgang versehen
sind“, sagt Wirth. Oft unterscheiden sich
beide Nutzungen stark durch Dauer und
Häufigkeit des Umgangs mit einem Stoff,
was die Risiken im beruflichen Umfeld ver-
größert – „wenngleich ein übermäßiger Ge-
nuss von Alkohol sicher auch für Verbrau-
cher nicht empfehlenswert ist“, so Wirth.
Dass es unterschiedliche Regelungen
gibt, halten Hamburger Farb- und Lackher-
steller nicht für gerechtfertigt. „Zinkpyri-
thion wird zum Beispiel in Anti-Schuppen-
Shampoos verwendet und muss nach der
Kosmetikrichtlinie keine Kennzeichnung
haben. Wenn wir es aber verwenden, muss
auf der Packung stehen: ‚Kann allergische
Reaktionen hervorrufen‘“, erzählt Herbert
Leonhart von maleco.
„Der Verbraucher wird dadurch auch
verwirrt. Ihm wird suggeriert, dass die
Farbe, mit der wir die Wand im Kinderzim-
mer streichen, besonders gefährlich ist.
Dabei ist ihm nicht bewusst, dass die glei-
chen Inhaltsstoffe in Produkten vorkom-
men, die er täglich nutzt“, sagt Thomas
Fischbach vom Tigerit-Werk. „Und auch
den Mitarbeitern ist schwer zu vermitteln,
warum zum Beispiel beim Umgang mit Al-
kohol als Lackverdünner bruchsichere, ge-
fahrengekennzeichnete Kanister verwen-
det werden müssen, während in Getränke-
märkten Alkohol in zerbrechlichen, nicht
gefahrengekennzeichneten Glasflaschen
verkauft wird.“ Durch die unterschiedliche
und übermäßige Kennzeichnung werde
zudem unklar, was wirklich gefährlich sei,
so Fischbach. „Und das führe zur Auffas-
sung: ‚Wird schon nicht so wild sein‘.“
Die Firma von Herbert
Leonhart, die maleco
Farbwerk GmbH, pro-
duziert in Bahrenfeld
Farben und Lacke
Dr. Olaf Wirth von Ökopol berät Unternehmen
zur Chemikaliengesetzgebung der EU
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