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HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 17

STANDORT

35

Internet

Weitere Informationen zu REACH finden Sie unter

www.reach-info.de

und

www.reach-hamburg.de

Maria Zeitler

redaktion@hamburger-wirtschaft.de

Telefon 36138-396

stellen oder in die EU importieren. Alle

Phase-in-Stoffe, sprich Stoffe, die bereits

importiert oder produziert werden, müs-

sen bis 31. Mai 2017 vorregistriert werden.

„Werden Stoffe ohne gültige Registrierung

in den Verkehr gebracht, kann das juristi-

sche Folgen von Bußgeldern bis hin zu Frei-

heitsstrafen haben“, so Wirth.

Allerdings werden nicht alle Stoffe un-

ter REACH bewertet. Unter anderem Le-

bensmittel, Kosmetika und Medizinpro-

dukte sind ausgenommen. „Man muss das

jeweilige Schutzziel unterscheiden“, erklärt

Wirth. „Bei der Verwendung des chemi-

schen Stoffes will ich den Arbeitnehmer,

zum Beispiel den Maler, schützen, also ihn

darauf hinweisen, dass er für Handschuhe

oder Belüftung sorgen muss.“

Lebensmittel müssen solche Hinweise

nicht enthalten, „weil der Konsument sie

unbedenklich verzehren können soll, ohne

sich lange mit Warnhinweisen aufhalten zu

müssen“, so Wirth. Eine Risikobewertung

fand hier schon im Vorfeld statt. Ähnliche

Aspekte spielen beim Ausschluss von Arz-

neimitteln aus der Kennzeichnungspflicht

eine Rolle. Zusätzlich kommen der res-

triktive Verbreitungsweg durch Verschrei-

bung und Rezept sowie die Warnungen auf

dem Beipackzettel zum Tragen.

„Das kann dazu führen, dass Stoffe,

die viele Verbraucher im Alltag nutzen, wie

zum Beispiel Alkohol, im beruflichen Kon-

text mit Hinweisen zum Umgang versehen

sind“, sagt Wirth. Oft unterscheiden sich

beide Nutzungen stark durch Dauer und

Häufigkeit des Umgangs mit einem Stoff,

was die Risiken im beruflichen Umfeld ver-

größert – „wenngleich ein übermäßiger Ge-

nuss von Alkohol sicher auch für Verbrau-

cher nicht empfehlenswert ist“, so Wirth.

Dass es unterschiedliche Regelungen

gibt, halten Hamburger Farb- und Lackher-

steller nicht für gerechtfertigt. „Zinkpyri-

thion wird zum Beispiel in Anti-Schuppen-

Shampoos verwendet und muss nach der

Kosmetikrichtlinie keine Kennzeichnung

haben. Wenn wir es aber verwenden, muss

auf der Packung stehen: ‚Kann allergische

Reaktionen hervorrufen‘“, erzählt Herbert

Leonhart von maleco.

„Der Verbraucher wird dadurch auch

verwirrt. Ihm wird suggeriert, dass die

Farbe, mit der wir die Wand im Kinderzim-

mer streichen, besonders gefährlich ist.

Dabei ist ihm nicht bewusst, dass die glei-

chen Inhaltsstoffe in Produkten vorkom-

men, die er täglich nutzt“, sagt Thomas

Fischbach vom Tigerit-Werk. „Und auch

den Mitarbeitern ist schwer zu vermitteln,

warum zum Beispiel beim Umgang mit Al-

kohol als Lackverdünner bruchsichere, ge-

fahrengekennzeichnete Kanister verwen-

det werden müssen, während in Getränke-

märkten Alkohol in zerbrechlichen, nicht

gefahrengekennzeichneten Glasflaschen

verkauft wird.“ Durch die unterschiedliche

und übermäßige Kennzeichnung werde

zudem unklar, was wirklich gefährlich sei,

so Fischbach. „Und das führe zur Auffas-

sung: ‚Wird schon nicht so wild sein‘.“

Die Firma von Herbert

Leonhart, die maleco

Farbwerk GmbH, pro-

duziert in Bahrenfeld

Farben und Lacke

Dr. Olaf Wirth von Ökopol berät Unternehmen

zur Chemikaliengesetzgebung der EU

... seit 1978 in Hamburg

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