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D

irekt vorweg sei eines gesagt: Beim

EU-US Privacy Shield handelt es

sich aktuell lediglich um eine poli-

tische Absichtserklärung. Sie muss erst

noch umgesetzt werden. Die EU-Kommis-

sion bestätigte aber, dass die Zusagen der

USA zum Umgang mit europäischen per­

sonenbezogenen Daten ein neues Daten-

schutzniveau schaffen.

„Allerdings ist fraglich, ob die europä-

ischen Aufsichtsbehörden und später der

Europäische Gerichtshof (EuGH) das auch

so sehen. Es droht, dass auch dieser Kom-

promiss fallen wird“, sagt Dr. Philipp Kra-

mer, erster Vorsitzender des Hamburger

Datenschutzgesellschaft e. V.

Nach der Aufhebung des Safe-Harbor-

Abkommens durch den EuGH im letzten

Jahr fiel eine rechtliche Grundlage für die

Übermittlung personenbezogener Daten

in die USA weg. Der Hamburgische Beauf-

tragte für Datenschutz und Informations-

freiheit, Prof. Johannes Caspar, nimmt Ver-

stöße ernst. Bereits drei Bußgeldverfahren

laufen gegen Firmen, die für Safe Harbor

keine Alternative vorgesehen haben.

Eine gute Nachricht gibt es aber: „In­

strumente wie EU-Standardvertragsklau-

seln und Binding-Corporate-Rules (BCR)

sollen erst mal weiter gelten“, so Kramer,

der aber zur Vorsicht mahnt: „Es ist nicht

auszuschließen, dass sowohl das Privacy

Shield und die weiteren US-Erlaubnisse –

Standardvertragsklauseln und BCR – fallen

werden, weil die US-Geheimdienste relativ

unkontrolliert auch auf die Daten von EU-

Bürgern zugreifen können und sich darin

nicht beschränken lassen wollen.“

Ein neues

Daten-Schutzschild?

HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16 

MÄRKTE

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FOTO [M]: THINKSTOCK, WLADI /FOTOLIA.COM

Dass die neuen Regelungen nach ih-

rer Veröffentlichung heftig diskutiert und

angegriffen werden, ist also nicht auszu-

schließen. Betroffene Unternehmen sollten

die Rechtsgrundlagen, auf deren Basis sie

personenbezogene Daten in die USA über-

mitteln, deshalb unbedingt kritisch über-

prüfen und die weitere Entwicklung im

Auge behalten.

Ziel des Privacy Shield ist es, die recht-

lichen Vorgaben des EuGH umzusetzen.

Eckpunkte sind strenge Auflagen für US-

Firmen zur Art der Verarbeitung personen-

bezogener Daten von EU-Bürgern, der Zu-

griff von US-Behörden auf Daten nur soweit

das notwendig und verhältnismäßig ist so-

wie die Schaffung einer Ombudsstelle.

Henning Raddatz

henning.raddatz@hk24.de

Telefon 36138-365

USA und EU-Kommission haben sich mit dem Privacy Shield auf neue

Eckpunkte für die transatlantische Verarbeitung personenbezogener

Daten geeinigt. Bedeutet das für Firmen endlich Rechtssicherheit?

Strenge Auflagen für

US-Firmen und -Behörden