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irekt vorweg sei eines gesagt: Beim
EU-US Privacy Shield handelt es
sich aktuell lediglich um eine poli-
tische Absichtserklärung. Sie muss erst
noch umgesetzt werden. Die EU-Kommis-
sion bestätigte aber, dass die Zusagen der
USA zum Umgang mit europäischen per
sonenbezogenen Daten ein neues Daten-
schutzniveau schaffen.
„Allerdings ist fraglich, ob die europä-
ischen Aufsichtsbehörden und später der
Europäische Gerichtshof (EuGH) das auch
so sehen. Es droht, dass auch dieser Kom-
promiss fallen wird“, sagt Dr. Philipp Kra-
mer, erster Vorsitzender des Hamburger
Datenschutzgesellschaft e. V.
Nach der Aufhebung des Safe-Harbor-
Abkommens durch den EuGH im letzten
Jahr fiel eine rechtliche Grundlage für die
Übermittlung personenbezogener Daten
in die USA weg. Der Hamburgische Beauf-
tragte für Datenschutz und Informations-
freiheit, Prof. Johannes Caspar, nimmt Ver-
stöße ernst. Bereits drei Bußgeldverfahren
laufen gegen Firmen, die für Safe Harbor
keine Alternative vorgesehen haben.
Eine gute Nachricht gibt es aber: „In
strumente wie EU-Standardvertragsklau-
seln und Binding-Corporate-Rules (BCR)
sollen erst mal weiter gelten“, so Kramer,
der aber zur Vorsicht mahnt: „Es ist nicht
auszuschließen, dass sowohl das Privacy
Shield und die weiteren US-Erlaubnisse –
Standardvertragsklauseln und BCR – fallen
werden, weil die US-Geheimdienste relativ
unkontrolliert auch auf die Daten von EU-
Bürgern zugreifen können und sich darin
nicht beschränken lassen wollen.“
Ein neues
Daten-Schutzschild?
HAMBURGER WIRTSCHAFT 04 / 16
MÄRKTE
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FOTO [M]: THINKSTOCK, WLADI /FOTOLIA.COM
Dass die neuen Regelungen nach ih-
rer Veröffentlichung heftig diskutiert und
angegriffen werden, ist also nicht auszu-
schließen. Betroffene Unternehmen sollten
die Rechtsgrundlagen, auf deren Basis sie
personenbezogene Daten in die USA über-
mitteln, deshalb unbedingt kritisch über-
prüfen und die weitere Entwicklung im
Auge behalten.
Ziel des Privacy Shield ist es, die recht-
lichen Vorgaben des EuGH umzusetzen.
Eckpunkte sind strenge Auflagen für US-
Firmen zur Art der Verarbeitung personen-
bezogener Daten von EU-Bürgern, der Zu-
griff von US-Behörden auf Daten nur soweit
das notwendig und verhältnismäßig ist so-
wie die Schaffung einer Ombudsstelle.
Henning Raddatz
henning.raddatz@hk24.deTelefon 36138-365
USA und EU-Kommission haben sich mit dem Privacy Shield auf neue
Eckpunkte für die transatlantische Verarbeitung personenbezogener
Daten geeinigt. Bedeutet das für Firmen endlich Rechtssicherheit?
Strenge Auflagen für
US-Firmen und -Behörden




