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Ex t r a - Jou r na l :
Pe r sona lmanagemen t , Aus - und We i t e r b i l dung
Henrike Werner
henrike.werner@hk24.deTelefon 36138-407
hamburger
wirtschaft
01/2016
Internet
Weitere Informationen zum Schlichtungs-
ausschuss für Streitigkeiten aus Berufs-
ausbildungsverhältnissen finden Sie unter
www.hk24.de, Dokument-Nr. 13537
mit den Parteien um eine schnelle, unbüro-
kratische und dennoch tragfähige Lösung der
Probleme.
Gelingt das, kommt es zum Abschluss eines
Vergleichs, der für die Beteiligten mit dem
Moment der Unterzeichnung bindend ist. Da-
rin kann vom Fortbestehen des Ausbildungs-
verhältnisses in Verbindung mit zukünftigen
Verhaltensregeln für den Auszubildenden bis
hin zu einer einvernehmlichen Trennung im
Rahmen des rechtlich Möglichen alles gere-
gelt werden, was die Parteien für notwendig
erachten.
Ein zeitaufwendiger, nervenaufreibender
Gang vor das Arbeitsgericht wird so vermie-
den. Jede erfolgreiche Schlichtungsverhand-
lung schont damit die Ressourcen der Justiz
enorm. Die Erfahrung
zeigt, dass es beson-
ders der rechtlichen
Treffsicherheit, den Per-
sönlichkeiten und dem
Engagement der ehren-
amtlichen Schlichter zu verdanken ist, dass die
Schlichtungsergebnisse eine hohe Akzeptanz
erfahren.
Scheitern die Bemühungen der erfahrenen
Schlichter dennoch einmal, wird nach einer
Beratung des Ausschusses eine Entscheidung
verkündet, die allein aufgrund der bestehen-
den Rechtslage getroffen wurde. Sie wird den
Parteien vor Ort erläutert. Diese können dann
entscheiden, ob sie sie akzeptieren oder ge-
gebenenfalls den Weg zum Arbeitsgericht
beschreiten. Das gilt auch für die seltensten
Fälle, in denen sich die Schlichter unterein-
ander nicht auf einen Spruch verständigen
können. Hier ist der Weg zum Arbeitsgericht
unmittelbar frei.
Ein Schlichtungsverfahren ist damit ein
effektives und kostengünstiges Verfahren zur
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Azubis
und Ausbildungsbetrieben. Es dient nicht al-
lein den Interessen des Azubis, sondern bietet
dem betroffenen Unternehmen ohne umfang-
reichen Schriftwechsel eine Möglichkeit zur
diskreten, nicht öffentlichen Lösung arbeits-
rechtlicher Streitigkeiten.
Die Schlichter bemühen sich um
eine schnelle, unbürokratische
und dennoch tragfähige Lösung
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nfangs ist alles gut. Der neue Auszubilden-
de ist motiviert und engagiert und zeigt
Begeisterung für seine Arbeit. Doch leider
läuft es nicht immer so rund. Im Verlauf der
Ausbildung können Probleme auftreten – sei-
en es regelmäßige Unpünktlichkeit, unent-
schuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule oder
fehlende Krankmeldungen. Wenn auch persön-
liche Gespräche dann nicht zur Besserung des
Verhaltens führen, kann es zu Abmahnungen
und schließlich zur außerordentlichen Kündi-
gung kommen.
Das ist die typische Ausgangslage für ein
Schlichtungsverfahren vor dem Ausschuss
zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen
Ausbildenden und Auszubildenden. In durch-
schnittlich sechs Verhandlungen im Monat
bemühen sich ehren-
amtlich tätige Schlich-
ter darum, eine Lösung
für Konflikte zwischen
Azubis und Betrieben
zu finden.
In diesen Verhandlungen geht es um Über-
stunden, unangemessenes Verhalten, die ord-
nungsgemäße Ausbildung, Fehlzeiten, Leis-
tungsverweigerung und immer wieder um
fristlose Kündigungen. Denn vor dem Gang
zum Arbeitsgericht muss der Schlichtungs-
ausschuss der Handelskammer eingeschaltet
werden. Verfahrenskosten entstehen hierfür
nicht; die Vertretung durch einen Rechtsan-
walt ist ebenso nicht notwendig.
Der Schlichtungsausschuss ist für Streitig-
keiten im Rahmen aller bei der Handelskam-
mer eingetragenen Ausbildungsverhältnisse
zuständig – egal, um welchen Beruf es sich
dabei handelt. Er setzt sich zusammen aus je
einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertre-
ter, die bei ihrer Tätigkeit durch einen beraten-
den, neutralen Juristen der Handelskammer
unterstützt werden.
Die derzeit 41 ehrenamtlichen Schlichter
entstammen Mitgliedsunternehmen, Berufs-
schulen sowie Gewerkschaften. Größtenteils
sind sie auch Mitglieder des Berufsbildungs-
ausschusses der Handelskammer und in ihrem
beruflichen Alltag oft selbst mit der Ausbil-
dung befasst. Diese Praxisnähe ist für eine
erfolgreiche Vermittlung zwischen den Par-
teien unerlässlich. Schließlich sind nicht allein
rechtliche Probleme zu überwinden, denn oft
kochen die Emotionen auf beiden Seiten. Es ist
also Feingefühl gefragt, um eine gemeinsame
Gesprächsebene zu finden.
Die Schlichtungsverhandlungen finden da-
her auf „neutralem Boden“ in den Räumen der
Handelskammer statt. Beide Seiten erhalten
dabei die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge zu
schildern. Der Ausschuss bemüht sich sodann