April/Mai 2023

Die Zukunft fährt vor – und sie fährt Audi Q8 e-tron 1 . Prägendes Designmerkmal ist die neu gestaltete Fahrzeugfront. Besonders markant: die Vier Ringe in der neuen, zweidimensionalen Optik sowie die neue Modellkennzeichnung am Heck. Ein weiteres optionales Highlight ist das Projektionslicht Singleframe. Dieses neue Feature hebt die Vier Ringe eindrucksvoll als zentrales Designelement hervor. Ein attraktives Leasingangebot für Businesskunden 3 : z.B. Audi Q8 e-tron 50 quattro* * Stromverbrauch (kombiniert) in kWh/100 km: 24,1 – 19,9; CO 2 -Emissionen (kombiniert) in g/km: 0. Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. Audi virtual Cockpit, Doppelspeichen-Lederlenkrad mit Multifunktion, Einparkhilfe plus mit Umgebungsanzeige, Gepäckraumklappe elektrisch, MMI Navigation plus, Spurverlassenswarnung mit Notfallassistent u.v.m. Leistung: 250 kW (340 PS) Vertragslaufzeit: 48 Monate Jährliche Fahrleistung: 10.000 km Leasing-Sonderzahlung: €3.000,– 48 monatliche Leasingraten à Alle Werte zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer, die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Ein Angebot der Audi Leasing für Businesskunden 3 , Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Zzgl. Überführungskosten und MwSt. Bonität vorausgesetzt. Etwaige Rabatte bzw. Prämien sind im Angebot bereits berücksichtigt. 1 Stromverbrauch (kombiniert) in kWh/100 km: 24,4 – 20,1; CO 2 -Emissionen (kombiniert) in g/km: 0. Angaben zu den Kraftstoff-/Stromverbräuchen und CO 2 -Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs. Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor. 2 Je nach Derivat haben die Audi Q8 e-tronModelle eine Reichweite zwischen ca. 410 und 600 km (WLTP). 3 Zum Zeitpunkt der Leasingbestellung muss der Kunde der berechtigten Zielgruppe angehören und unter der genannten Tätigkeit aktiv sein. Zur berechtigten Zielgruppe zählen: Gewerbetrei- bende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, selbstständige Freiberufler / Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine / Genossenschaften / Verbände / Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Wenn und soweit der Kunde sein(e) Fahrzeug(e) über einen gültigen Konzern-Großkundenvertrag bestellt, ist er im Rahmen des An- gebots für Audi Businesskunden nicht förderberechtigt. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. € 685,– Audi Hamburg Mitte , Audi Hamburg GmbH, Kollaustraße 41-63, 22529 Hamburg, Tel.: 0 40 / 5 48 00-11 11, aktion@hamburg.audi , www.audi-hamburg-mitte.audi Audi Hamburg West , Audi Hamburg GmbH, Rugenbarg 248, 22549 Hamburg, Tel.: 0 40 / 8 79 74 46-11 11, aktion@hamburg.audi , www.audi-hamburg-west.audi Audi Hamburg Nord , VGRHH GmbH, Langenhorner Chaussee 666, 22419 Hamburg, Tel.: 0 40 / 60 00 30-1 11 11, aktion@hamburg.audi , www.audi-hamburg-nord.audi Audi Hamburg Süd , VGRHH GmbH, Ausschläger Weg 74, 20537 Hamburg, Tel.: 0 40 / 25 15 16-12 11, aktion@hamburg.audi , www.audi-hamburg-sued.audi Eröffnet bis zu 600km 2 neue Momente. Entdecken Sie den neuen, rein elektrischen Audi Q8 e-tron 1 . Future is an attitude Audi Business Zuzug von Fach- kräften: Geplante Änderungen Das Fachkräfteeinwanderungs- gesetz bildet seit dem 1. März 2020 den Rahmen für die Zu- wanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ende Februar 2023 begann die An- hörung zur Modernisierung des Gesetzes, das „bürokratische Hürden aus demWeg räumen“ soll, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die wesentlichen geplanten Punkte: • Der „klassische“ Einwande- rungsweg über einen in Deutschland anerkannten Be- rufs- oder Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag oder für eine sechsmonatige Arbeits- platzsuche bleibt bestehen. • Die „Blaue Karte EU“, die günstige Bedingungen für Fami- liennachzug, unbefristeten Aufenthalt und Jobwechsel bie- tet, soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulab- schluss erhältlich sein. • Menschen aus Nicht-EU-Staa- ten sollen künftig mehr Möglich- keiten haben, hier zu arbeiten – vor allem dann, wenn sie Berufs- erfahrung oder weitere Poten- ziale mitbringen. So soll es künf- tig ausreichen, die Qualifikation für einen nicht-reglementierten Beruf durch einen ausländi- schen Berufs- oder Hochschul- abschluss und Berufserfahrung nachzuweisen. • Wer seinen ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, muss das Verfahren künftig nicht mehr zwingend vor der Einreise ein- leiten. Dafür müssen sich Fach- kräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Arbeitgeber kön- nen so schneller eine qualifi- zierte Fachkraft beschäftigen. • Drittstaatsangehörige ohne Arbeitsvertrag in Deutschland sollen mit einer „Chancenkarte“ neue Möglichkeiten zur Arbeits- suche erhalten. Diese wird auf Basis eines Punktesystems für maximal ein Jahr erteilt. Wäh- rend der Arbeitssuche sollen Probe- oder Teilzeitbeschäfti- gungen erlaubt sein. • Kurzzeitig befristete Beschäfti- gungen sollen erlaubt werden. Ihre Anzahl wird kontingentiert und der Schutz der Beschäftig- ten durch Tarifverträge und eine Sozialversicherungspflicht sichergestellt. WWW.HK24.DE

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI2ODAz