April/Mai 2023

CHAN SIDKI-LUNDIUS Katrin Rose (re.), Inhaberin der Physiotherapiepraxis Rose, setzt auch auf interna- tionale Mitarbeitende wie Rami Hariz, Imen Khaldi und Renuka Scharma (v. li. n. re.). unterschiedlichen Standorten angesiedelt waren. Das Angebot richtet sich jetzt an alle aus dem Aus- land zuwandernden oder schon zugewanderten (po- tenziellen) Fachkräfte sowie hiesige Unternehmen. „Wir können vieles möglichmachen. In unserem Pool befinden sich mittlerweile rund 3500 Zugewan- derte, die dem Arbeitsmarkt jetzt oder bald zur Ver- fügung stehen. Sie alle begleiten wir von der Feststel- lung ihrer Kompetenzen über Sprach- und Weiter- bildung bis zum Einstieg in qualifizierte Arbeit oder Ausbildung“, berichtet Föcking. Menschen aus Drittstaaten gewinnen Das HWC berät natürlich auchMenschen aus der EU. Ihre Einstellung ist grundsätzlich problemlos mög- lich, denn sie benötigen weder Einreisevisum noch Aufenthaltstitel und haben in der Regel uneinge- schränkten Zugang zumArbeitsmarkt. „Etwas komplizierter wird es, Menschen aus Drittstaaten einzustellen. Aber mit den richtigen In- fos und der passenden Unterstützung durch uns kann eine Einstellung ebenfalls relativ schnell und komplikationslos erfolgen. Glücklicherweise sind da schon viele gesetzliche Vorgaben gelockert worden“, weiß Föcking. Personen, die aus Drittstaaten zuwandern wol- len, benötigen bis auf wenige Ausnahmen ein Einrei- sevisum zum Zweck der Arbeitsaufnahme. Außer- dem ist es in vielen Fällen erforderlich, im Ausland erworbene Berufs- oder Hochschulabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen und sich gegebe- nenfalls nachzuqualifizieren. Generell dürfen Zugewanderte aus Drittstaaten erst beschäftigt werden, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt. Dieser wird nach der Einreise erteilt, Unter- nehmenmüssen ihn überprüfen. Je nach Status kön- nen allerdings weitere Hürden bestehen – insbeson- dere bei Menschen, die in Deutschland Asyl bean- tragt haben oder hier mit einer Duldung leben (siehe www.t1p.de/arbeit-gefluechtete ). Soll einer Fach- kraft, die sich noch in einem Drittstaat befindet, ein konkretes Arbeitsplatzangebot gemacht werden, lässt sich ein sogenanntes „beschleunigtes Verfah- ren“ starten, das ein Team des HWC als zentraler An- sprechpartner durchführt. Betriebliche Integration Die Angebote des HWC enden dabei nicht mit der Un- terzeichnung eines Arbeitsvertrags. Wenn ge- wünscht, kümmert es sich danach bis zu sechs Mo- nate um die neuen Mitarbeitenden. Um ihnen den Start in unserer Stadt zu erleichtern, berät das Zent- rum zu Fragen des Einlebens in Hamburg und hilft bei Themen wie Deutschkursen, Schule oder Kitasu- che. „Damit machen wir ein Angebot, das deutlich über den gesetzlichen Auftrag des Fachkräfteeinwan- derungsgesetzes hinausgeht. Denn wir wollen, dass unsere Stadt sich im nationalen und internationalen Wettbewerb als dynamischer Wirtschaftsstandort behaupten kann“, erläutert Friedrike Föcking. Zum Angebot des HWC gehören auch Maßnah- men zur betrieblichen Integration neuer Fachkräfte – etwa Schulungen zu interkulturellen Themen –, aus- länderrechtliche Beratungen, Webinare und Veran- staltungen (Speeddating, Bewerbertage). Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, dem HWC freie Stellen, Ausbildungs- und Praktikums- plätze zu melden und ausländische Auszubildende und Fachkräfte an Bord zu holen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Zuwandererinnen und Zuwanderer hochmotiviert und engagiert sind“, so Föcking. „Viel- fach bringen sie auch spezifische Kenntnisse mit, die sich positiv auf dem internationalen Markt auswir- ken können.“ In vielen Fällen, besonders in der Anfangsphase, bedürfe es zwar gemeinsamer Anstrengungen, um etwa Probleme mit der deutschen Sprache oder der Zusammenarbeit im Betrieb in den Griff zu bekom- men. „Abermeistens gehören diese Probleme schnell der Vergangenheit an. Schnell aus der Welt sind meistens auch Vorurteile und Vorbehalte, wenn die Menschen endlich Gelegenheit haben, sich einmal persönlich kennenzulernen“, sagt Föcking. HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 16 FOTO: MIKE SCHAEFER EIN WANDERUNG

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