Oktober/November 2021

LIEFERKETTEN GESETZ Ihr Fachhändler für Büromöbel aus Hamburg Habichthorst 44-46 · 22459 Hamburg Tel. 040 57 14 70-0 www.agentur78.de Anzeige_Koehl+Agentur78_185x30.indd 1 14.01.21 14:03 Sorgfaltspflicht ist selbstverständlich Hamburgs Mittelstand will Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft schützen. Das Lieferketten-Sorgfalts­ pflichtengesetz (LKSG) stößt jedoch auf ein geteiltes Echo. LKSG Das LKSG ver- pflichtet Betriebe, ihre Geschäfts- tätigkeiten einer umfangreichen Risikoanalyse zu unterziehen. Mit- telbare Zulieferer sind einbezogen. Daneben umfasst das LKSG Präven- tions- und Abhilfe- maßnahmen, Beschwerdemög- lichkeiten und eine Berichtspflicht. Infos zumGesetz und seinen Folgen für Lieferanten finden Sie unter www.hk24.de/ lieferkette D er Harburger Familienunternehmer Arnold Georg Mergell spricht von einer Katastrophe: Am1. Januar 2023 tritt einneues Lieferketten- gesetz für Betriebe mit mindestens 3000 Beschäftig- ten und ihre Zulieferer inKraft. Es schreibt eine Reihe Sorgfaltspflichten vor, um weltweit ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit zu verringern. Mergells Firma HOBUM Oleochemicals bedient zu 80 Prozent Großkonzerne. Deshalb entwickelt er jetzt schon Fra- gebögen für seine Lieferanten und stellt klar: „Der Mittelstand ist ab demerstenTag betroffen.“ Ihn ärgert der „immense bürokratische Auf- wand“, denn die Sorgfaltspflicht sei für Hamburger Unternehmen „absolut selbstverständlich“, und er fühlt sich „auf die Anklagebank des potenziellen Menschenrechtsverletzers gesetzt“, der belegen müsse, alles richtig zu machen. Als stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsvereins für den Ham- burger Süden kritisiert er: „Die Politik hat es nicht geschafft, klare Spielregeln für globale Handelsbe- ziehungen festzulegen, und verlagert das in dieWirt- schaft.“ StefanW. Dircks, Sprecher des Handelskam- mer-Arbeitskreises Asien, bemängelt seinerseits, dass sich die Ausklammerung von Firmen mit bis zu 3000 Beschäftigten „als fast sinnlos erweist“, da sich KMU-Zulieferer den Vorgaben der größeren Unter- nehmen „verständlicherweise unterwerfen“müssen. Dr. Doris Hillger, Leiterin der Abteilung Außen- wirtschaft in der Kammer, bemerkt: „Es gibt Firmen, die das Gesetz begrüßen, weil es aus ihrer Sicht Wett- bewerbsnachteile für Betriebe beseitigt, die ihre Lie- KERSTIN KLOSS redaktion@hamburger-wirtschaft.de FOTO: POCO_BW - STOCK.ADOBE.COM ferketten bereits engmonitoren und stark in die Com- pliance ihrer Zulieferer investiert haben.“ So begrüßt etwa Christoph Steinschulte, Geschäftsführer bei De- sitin Arzneimittel, das Gesetz. Denn bei Ausschrei- bungen der gesetzlichen Krankenkassen hätten der- zeit Pharmabetriebe Vorteile, die in Indien oder China ohne Umweltauflagen und zu niedrigeren Löhnen produzieren. Desitin hingegen richtet sich nach euro- päischen Sozial- und Umweltstandards – und punktet damit trotz höherer Endpreise etwa in Schweden. Da- her bereitet Steinschulte die Firma jetzt auf das neue Gesetz vor: „Wir kaufen Software ein, weil wir bei Aus- schreibungen alles lückenlos nachweisenmüssen.“ Vom 1. Januar 2024 an gilt das Gesetz auch für Betriebe ab 1000 Beschäftigten und ihre Lieferan- ten. Bis dahin werden auch Firmen wie HOBUM Oleochemicals gut vorbereitet sein. Trotzdem fin- det Mergell: „Wir müssen zu ethischer Geschäfts- führung kommen, dann brauchenwir kein Gesetz.“ Das LKSG soll die Rechte von Men­ schen in Liefer­ ketten stärken – etwa in asiatischen Nähfabriken

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI2ODAz