Lange Staus sind ein Ärgernis. Deshalb wollen Andreas Karanas und Rolf-
Dieter Lafrenz etwas tun, um zumindest den Lkw-Verkehr ein wenig zu
reduzieren. Cargonexx heißt ihre Firma, die freie Kapazitäten von Fracht-
führern automatisch mit Speditionsaufträgen zusammenführt. Und ent-
standen ist die Idee zu diesem Geschäftsmodell bei einem eher zufälligen
Gespräch über zu volle Straßen.
Seit Marktstart im Dezember 2016 haben sich bereits mehr als 3000
Transportunternehmen unter
www.cargonexx.deregistriert. „Anders als
Frachtbörsen und Vermittlungsplattformen übernehmen wir als haften-
der Spediteur die Verantwortung und liefern unseren Kunden sofort ei-
nen verbindlichen Preis“, sagt Lafrenz und ergänzt: „Wir nutzen dafür ei-
nen selbstlernenden Algorithmus, der innerhalb von Millisekunden für
jede Sendung einen aktuellen Marktpreis errechnet.“ Basis für den Preis
sind unter anderem Informationen zu vergleichbaren Touren, zum Wet-
ter und zu Behinderungen durch Baustellen.
Auf lange Sicht sollen durch das intelligente Matching von Ladung
und freien Kapazitäten Leerfahrten vermieden werden. „Das ist dann eine
Win-win-win-Situation“, so Lafrenz. „Die Transportunternehmer haben
durch weniger Leerfahrten eine höhere Marge. Gleichzeitig sinkt das Ver-
kehrsaufkommen, was positive Effekte auf die Umwelt hat.“
Mithilfe des Onlineportals Cargonexx finden
Speditionen und Fuhrbetriebe zusammen.
Leerfahrten ade
Andreas Karanas (li.) und Rolf-Dieter Lafrenz wollen die Organisa-
tion von Transporten erleichtern und so den Lkw-Verkehr reduzieren
FINANZPLATZ HAMBURG
mationen ausgetauscht werden, besteht eine Geschäftsbeziehung
im Sinne des GwG. Da sich die Verwaltungspraxis jedoch von
Bundesland zu Bundesland untersch idet, ist a f der sicheren
Seite, wer die Identifizierung vor der Erbringung des Nachweises,
also in der Regel vor der rsten Besichtigung, vornimmt.
Um di Identität festz stellen genügt bei natürlichen Perso-
nen das Prüfen u d Kopieren der Ausweispapi re. Bei Unterneh-
menskunden ist ein Blick in Firmendokumente nötig, beispiels-
weise i den Handelsregist rauszug. Darüber hinaus sind Makler
verpflichtet, herauszufinden, ob der Kunde die Immobilie für sich
selbst erwerben möchte oder für eine andere Person. Sprich: Die
wirtschaftlich Berechtigte m
üssen identifiziert werden. Bei einer
irma mu s dazu geklärt werden, wem si tatsächlich gehört. Das
b deutet bei mehrstufigen Gesellschaftsko struktionen, g rade
im Investmentb reich, einigen Rechercheaufwand. Aber: Die Ver-
tragspartner si nach dem GwG verpflichtet, die otwendigen
Informatio en zur Verfügung zu stellen.
Alle Daten über Vertragspart er, wirtschaftlich Berechtigte,
Geschäftsbeziehungen und Transaktionen müssen schriftlich
oder elektronisch aufgezeichnet und fünf Jahre lang aufbewahrt
werden. „Die Erfüllung di ser Pflichten bedeutet natürlich erheb-
lichen bürokratische Aufwand für die Makler“, berichtet Caro-
lin Hege barth, Geschäftsführerin des Immobilienverbands
Lena Färber
l na.faerber@hk24.de
T lefon 36138-789
Internet
Infos zur Geldwäscheprävention finden Sie unter
www.hamburg.de/
g ldwaeschepraevention
sowie im Mitgliederbereich auf der Website
des Immobilienverbands Deutschland (
www.ivd.net
).
Deutschland (IVD) Nord. „Viele bemerken auch, dass Kunden die
Identitätsüberprüfung oftmals als unbegründetes Misstrauen in-
terpretieren und darunter die Geschäftsbeziehung leidet.“
Geldwäsche richtet aber erheblichen volkswirtschaftlichen
Schaden an und gefährdet den fairen Wettbewerb. Die Prävention
ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Schon aus Grün-
den der Fairness müssen wir als Aufsichtsbehörde darauf beste-
hen, dass das Geldwäschegesetz von allen Betroffenen konse-
quent eingehalten wird“, sagt Irmgard Elhachoumi vom Referat
Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsbehörde. Als vom Gesetz
Verpflichtete hat die Behörde Makler besonders im Blick. Vorsätz-
liche oder leichtfertige Verstöße gegen das GwG können mit Buß-
geldern von bis zu 100000 Euro pro Verstoß geahndet werden.
Weitere Maßnahmen bis hin zum Berufsverbot sind möglich.
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