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Lange Staus sind ein Ärgernis. Deshalb wollen Andreas Karanas und Rolf-

Dieter Lafrenz etwas tun, um zumindest den Lkw-Verkehr ein wenig zu

reduzieren. Cargonexx heißt ihre Firma, die freie Kapazitäten von Fracht-

führern automatisch mit Speditionsaufträgen zusammenführt. Und ent-

standen ist die Idee zu diesem Geschäftsmodell bei einem eher zufälligen

Gespräch über zu volle Straßen.

Seit Marktstart im Dezember 2016 haben sich bereits mehr als 3000

Transportunternehmen unter

www.cargonexx.de

registriert. „Anders als

Frachtbörsen und Vermittlungsplattformen übernehmen wir als haften-

der Spediteur die Verantwortung und liefern unseren Kunden sofort ei-

nen verbindlichen Preis“, sagt Lafrenz und ergänzt: „Wir nutzen dafür ei-

nen selbstlernenden Algorithmus, der innerhalb von Millisekunden für

jede Sendung einen aktuellen Marktpreis errechnet.“ Basis für den Preis

sind unter anderem Informationen zu vergleichbaren Touren, zum Wet-

ter und zu Behinderungen durch Baustellen.

Auf lange Sicht sollen durch das intelligente Matching von Ladung

und freien Kapazitäten Leerfahrten vermieden werden. „Das ist dann eine

Win-win-win-Situation“, so Lafrenz. „Die Transportunternehmer haben

durch weniger Leerfahrten eine höhere Marge. Gleichzeitig sinkt das Ver-

kehrsaufkommen, was positive Effekte auf die Umwelt hat.“

Mithilfe des Onlineportals Cargonexx finden

Speditionen und Fuhrbetriebe zusammen.

Leerfahrten ade

Andreas Karanas (li.) und Rolf-Dieter Lafrenz wollen die Organisa-

tion von Transporten erleichtern und so den Lkw-Verkehr reduzieren

FINANZPLATZ HAMBURG

mationen ausgetauscht werden, besteht eine Geschäftsbeziehung

im Sinne des GwG. Da sich die Verwaltungspraxis jedoch von

Bundesland zu Bundesland untersch idet, ist a f der sicheren

Seite, wer die Identifizierung vor der Erbringung des Nachweises,

also in der Regel vor der rsten Besichtigung, vornimmt.

Um di Identität festz stellen genügt bei natürlichen Perso-

nen das Prüfen u d Kopieren der Ausweispapi re. Bei Unterneh-

menskunden ist ein Blick in Firmendokumente nötig, beispiels-

weise i den Handelsregist rauszug. Darüber hinaus sind Makler

verpflichtet, herauszufinden, ob der Kunde die Immobilie für sich

selbst erwerben möchte oder für eine andere Person. Sprich: Die

wirtschaftlich Berechtigte m

üssen identifiziert w

erden. Bei einer

irma mu s dazu geklärt werden, wem si tatsächlich gehört. Das

b deutet bei mehrstufigen Gesellschaftsko struktionen, g rade

im Investmentb reich, einigen Rechercheaufwand. Aber: Die Ver-

tragspartner si nach dem GwG verpflichtet, die otwendigen

Informatio en zur Verfügung zu stellen.

Alle Daten über Vertragspart er, wirtschaftlich Berechtigte,

Geschäftsbeziehungen und Transaktionen müssen schriftlich

oder elektronisch aufgezeichnet und fünf Jahre lang aufbewahrt

werden. „Die Erfüllung di ser Pflichten bedeutet natürlich erheb-

lichen bürokratische Aufwand für die Makler“, berichtet Caro-

lin Hege barth, Geschäftsführerin des Immobilienverbands

Lena Färber

l na.faerber@hk24.de

T lefon 36138-789

Internet

Infos zur Geldwäscheprävention finden Sie unter

www.hamburg.de/

g ldwaeschepraevention

sowie im Mitgliederbereich auf der Website

des Immobilienverbands Deutschland (

www.ivd.net

).

Deutschland (IVD) Nord. „Viele bemerken auch, dass Kunden die

Identitätsüberprüfung oftmals als unbegründetes Misstrauen in-

terpretieren und darunter die Geschäftsbeziehung leidet.“

Geldwäsche richtet aber erheblichen volkswirtschaftlichen

Schaden an und gefährdet den fairen Wettbewerb. Die Prävention

ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Schon aus Grün-

den der Fairness müssen wir als Aufsichtsbehörde darauf beste-

hen, dass das Geldwäschegesetz von allen Betroffenen konse-

quent eingehalten wird“, sagt Irmgard Elhachoumi vom Referat

Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsbehörde. Als vom Gesetz

Verpflichtete hat die Behörde Makler besonders im Blick. Vorsätz-

liche oder leichtfertige Verstöße gegen das GwG können mit Buß-

geldern von bis zu 100000 Euro pro Verstoß geahndet werden.

Weitere Maßnahmen bis hin zum Berufsverbot sind möglich.

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