Februar/März 2024

Was beim Homeoffice zu beachten ist Seit der Corona-Pandemie ist Arbeiten außerhalb des Firmenbüros fester Bestandteil der Berufswelt. Doch Unternehmen müssen dabei eine Reihe gesetzlicher Regeln befolgen. Anja Schieke-Bosner, Leiterin Kommunikation bei x-ion Das Wort „Home- office“ ist recht- lich nicht klar defi- niert: Es wird für Telearbeit, alter- nierende Telear- beit oder mobiles Arbeiten verwen- det. Bei Telearbeit erfolgt die Arbeit allein von zu Haus; der Arbeitgeber richtet den Ar- beitsplatz ein oder finanziert ihn mit einer Aufwands- pauschale. Bei al- ternierender Tele- arbeit wird mal zu Hause, mal im Büro gearbeitet. Mobile Arbeit erfolgt an unter- schiedlichen Or- ten. Welche Re- geln gelten, hängt auch von der Ar- beitsform ab: So fällt etwa Tele- arbeit unter die Arbeitsstättenver- ordnung, bei anderen Home­ office-Formen gilt dagegen nur das Arbeitsschutzge- setz. Auch deshalb ist es wichtig, Ho- meoffice-Rege- lungen im Unter- nehmen klar per Vereinbarung zu definieren. arbeitenden unter anderemexplizit darauf hinweisen, dass sie ihre Arbeitszeiten, Mittagspausen und Ruhe- zeiten einhalten – und sollte ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung finden. Erforderlich ist auch eine „Gefährdungsbeurteilung“, die zumindest eine Befra- gung zudenUmständenderHeimarbeit und eine klare Unterweisung der Mitarbeitenden umfasst: Diese müssenzuHause gut und sicher arbeitenkönnen. Falls reine Homeoffice-Arbeit (Telearbeit) verein- bart wird, also kein Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht,muss derArbeitgeber zudemfür alleKostenauf- kommen, die für die Erbringung der Arbeit erforder- lich sind, also auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes finanzieren – vomSchreibtischbis zumLaptop. Auch beim Datenschutz gibt es eindeutige Richt- linien – vor allem da, wo mit personenbezogenen Da- ten gearbeitet wird, die der Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO) unterliegen. Am einfachsten lassen sich Betriebsinterna auf eigens zur Verfügung gestell- ten Arbeitsrechnern schützen; für weitere Sicherheit sorgen sichere Netzwerke, verschlüsselte Verbindun- gen und Zugriffsbeschränkungen wie eine Zwei-Fak- tor-Authentifizierung. Auch Angehörige am Home­ office-Platz dürfen keinen Zugang zu den Daten erhal- ten – und die Arbeit an öffentlichen Orten wie einem Café ist nicht ratsam. Firmen können grundsätzlich haftbar gemacht werden, wenn Angestellte einen Da- tenschutzverstoßbegehen. Trotz aller rechtlichen Hürden: Die Homeoffice- Option sorgt häufig für zufriedenere Mitarbeitende. Davon ist auch Anja Schieke-Bosner, Leiterin Unter- nehmenskommunikation des Cloudanbieters x-ion, überzeugt. „Wir haben mobiles Arbeiten mit 80 Pro- zent Remote und 20 Prozent Anwesenheit bei uns umgesetzt“, führt sie aus. Organisatorisch sei das al- les kein Problem. Die Herausforderung sei eher, den Zusammenhalt innerhalb der Teams zu fördern und zu bewahren. „Darum setzen wir auf regelmäßige Vi- deokonferenzen, Chatprogramme und Teambuil- ding-Tage in Präsenz.“ Z ahlreiche Firmen haben in den letzten Jahren Homeoffice-Möglichkeiten eingeführt – doch gerade kleineren Unternehmen sind die Re- geln, die für die Einführung und Durchführung von Arbeit zuHause gelten, nicht immer klar. Grundsätzlich gilt: Ob Mitarbeitende zu Hause arbeitendürfenoder nicht, entscheidet aktuell der Be- trieb. Für einige Branchen könnte sich das jedoch än- dern, denn das Bundesarbeitsministerium (BMAS) ar- beitet an einemgesetzlichenRecht auf Homeoffice. Umgekehrt sind Arbeitgeber nicht berechtigt, Tä- tigkeit im Homeoffice einfach anzuordnen: Erforder- lich ist dafür stets die Zustimmung der Mitarbeiten- den, denen aufgrund einer Weigerung keine arbeits- rechtlichen Folgen entstehen dürfen. Ist ein Betriebs- rat vorhanden, ist dieser bezüglich der Ausgestaltung derArbeit aus der Fernemitbestimmungsberechtigt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist auf jeden Fall eine Regelung sinnvoll, etwa per Tarifvertrag, Be- triebsvereinbarung oder Zusatz zum Arbeitsvertrag. Diese sollte alle wichtigen Punkte möglichst detail- liert festhalten, etwa die Übernahme von Kosten für Arbeitsmittel, den Arbeitsort und die Aufteilung zwischen Büro- undHomeoffice-Arbeitszeit. Dabei muss der Arbeitgeber stets dafür sorgen, dass Vorschriften zu Arbeits- und Datenschutz sowie Arbeitszeit eingehalten werden. So muss er seine Mit- LENA JOHANNA PHILIPPI HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 46 FOTO: KRISTIN VENT/X-ION GMBH HOME OFFICE

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