Februar/März 2023

Wie sieht die Ausbildung im Unternehmen aus? Auf der Hanseatischen Lehrstellen­ börse können Jugendliche alle Fragen stellen, die ihnen unter den Nägeln brennen. Infos und Kontakt Eine Reihe von Artikeln zum The- ma Ausbildung finden Sie unter www.hk24.de/ ausbildung . Wel- che Mitarbeiten- den der Handels- kammer Sie bei Ausbildungsfragen zu bestimmten Branchen anspre- chen können, erfahren Sie unter www.hk24.de/ ansprechpartner Jessica Furnell, Ausbildungs­ beraterin der Handelskammer prüfen, ob die entsprechenden Eignungen vorlie- gen. Die Kammer informiert auch zu Ausbildungs- inhalten, Berufsschule, Prüfungen, Berichtsheft und vertraglichen Rahmenbedingungen. 5. Wie vermeidet man Ausbildungsabbrüche? Betriebe sollten vor allemdie erstenMonate der Aus- bildung soweit möglich vorab planen und aktiv ge- stalten. „Der Grundstein für Zweifel oder gar Abbrüche wird oftmals schon in der Probezeit gelegt“, sagt Jessica Furnell von der Ausbildungs- beratung der Kammer. Um Abbrüche zu vermeiden, rät Furnell: „Kommunizieren Sie schon zum Start explizit und verständlich konkrete Erwartungen, Regeln, Vor- gaben und Abläufe und eventuelle Konsequenzen. Und nehmen Sie sich während der gesamten Ausbildung Zeit für Feedbackgespräche!“ Ein- mal wöchentlich eine halbe Stunde zu reden, kann eine sinnvolle Maß- nahme sein. Auch ein regelmäßiger Kontakt zwischen Betrieb und Be- rufsschule hilft, Probleme zu erkennen. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten, bietet die Handelskammer-Ausbildungsberatung Hilfe in Formvonmoderierten Gesprächen zwischen Azubi und den ausbildenden Personen an. Informa- tionen unter www.hk24.de/konfliktausbildung 6. Ein Azubi hat hohe Fehlzeiten. Wie sollen wir damit umgehen? Liegen die Fehlzeiten höher als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Berufsschule), ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das insge- samt 66 Fehltagen. Der Prüfungsausschuss trifft dann eine Einzelfallentscheidung. „Fällt ein Auszubildender durch hohe Fehlzeiten auf, sollte man zeitig im persönlichen Gespräch klä- ren, woran es liegt“, sagt Ausbildungsberater Martin Wedemann. Sind die hohen Fehlzeiten zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder längerer Erkrankung aufgetreten, lässt sich eine Verlängerung der Ausbil- dungszeit um sechs Monate bis zum nächsten Prü- fungszeitpunkt vereinbaren. Ein „Ruhen“, eine Pau- sierung oder Aussetzung des Ausbildungsverhältnis- ses ist hingegen nicht möglich. Einzige Ausnahme: die Elternzeit. 7. Was bedeutet es für Ausbildungsbetriebe, wenn sich ein Berufsbild ändert? Wenn Berufe neue Anforderungen stellen, werden die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte und da- mit häufig auch die Prüfungsmodalitäten bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert: Es erfolgt eine „Neu- ordnung“ des Ausbildungsberufes, die durch eine neue Ausbildungsordnung festgelegt wird. Der Be- trieb sollte sich deshalb regelmäßig über solche Än- derungen informieren. Sind neue Inhalte dabei, die er nicht (mehr) abdecken kann, ist die Ausbildungs- beratung der Kammer der erste Ansprechpartner. In diesem Fall ist es nötig, eine Ko- operation mit einem anderen Un- ternehmen zu schließen, das die fehlenden Inhalte vermitteln kann. Neben Berufsschulen, Gewerk- schaften, Berufs- und Inte-ressen- verbänden sowie dem Bundesinsti- tut für Berufsbildung informiert auch die Handelskammer Ausbil- dungsbetriebe über neue Berufsbil- der. 8. Welche weitere Unterstützung bietet die Handelskammer? Die Handelskammer unterstützt Ausbildungsbetriebe nicht nur mit umfassender Beratung, sondern auch bei der Azubi-Suche. Einige Beispiele: • Die Hanseatische Lehrstellenbörse bringt alljähr- lich rund 10 000 Jugendliche mit mehr als 100 Aus- bildungsbetrieben und Institutionen zusammen, das nächste Mal am 19. und 20. September. Nähe- 38 FOTOS: ROLAND MAGUNIA, PRIVAT EINSTEIGER INFOS HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE

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