Dezember 2023 / Januar 2024

Neues im Vergaberecht Das Vergaberecht ist komplex und umständlich. Es kann für Unternehmen aber sehr lukrativ sein, sich damit zu beschäftigen. Geplante neue Gesetze auf Bundesebene und in Hamburg sollen die Prozesse praxisfreundlicher machen. Die Auftrags- beratungsstelle Hamburg ist ein Zusammenschluss von Handelskam- mer und Hand- werkskammer. Sie unterstützt Unter- nehmen, die sich für öffentliche Auf- träge interessie- ren, mit Beratung, Veranstaltungen und Informationen. Näheres unter: www.hk24.de/ auftragsberatung Die Handelskam- mer berät ihre Mit- glieder auch per- sönlich zu Fragen der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen. Kontakt: Britta Heegardt, Tel. 36138-265, britta. heegardt@hk24.de Eine längere Ver- sion dieses Artikels finden Sie unter: www.hw-mag.de/ vergaberecht-23 Verfahren vorgesehen. Martin Conrads, Senior Coun­ sel und Fachanwalt für Vergaberecht der Kanzlei Bird & Bird LLP in Hamburg, gibt allerdings zu bedenken, dass die geplanteBerücksichtigung von sozialenKrite­ rien und Umweltaspekten zwar gesellschaftlich „ab­ solut nachvollziehbar und sinnvoll“ sei, den Vergabe­ prozess allerdings „nicht gerade einfacher“mache. Auch das Hamburgische Vergaberecht soll effi­ zienter werden. Im April 2023 hat der Senat eine Än­ derung des Hamburgischen Vergabegesetzes be­ schlossen und für die offizielle Verbändeanhörung freigegeben. Vorgesehen ist unter anderem ein ver­ einfachtes Beschaffungsverfahren für Aufträge bis 100 000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich. An der Verbändeanhörung hat sich auch die Han­ delskammer über die Auftragsberatungsstelle Ham­ burg (siehe Randspalte) beteiligt und ihre Einschät­ zungen und Vorschläge eingebracht. Gerade in unsicheren Zeiten gibt es gute Gründe, sich als Unternehmen an Vergabeverfahren zu beteili­ gen und den Staat als Kunden zu gewin­ nen. Bund, Länder undKommunen gelten in der Regel als zuverlässige Auftraggeber, die ihre Rechnungen begleichen. „Wenn man als Unternehmen verstanden hat, wieVergabeprozesse laufen, ist dieBeteili­ gung an öffentlichen Vergabeverfahren eine gute Möglichkeit der Geschäftsan­ bahnung“, bestätigt Conrads. „Man sollte sie allerdings nicht mit den sonst zwi­ schen Unternehmen üblichen Beziehun­ gen vergleichen. Mit dem Staat läuft es etwas anders. Wer hier ständig vergleicht, wird frustriert sein. Ange­ sichts des insgesamt hohen Auftragsvolumens in der Vergabe lohnt es sich aber, sich als Unternehmen in­ tensivermit diesemThema zubeschäftigen.“ Eine schlankere Verwaltungspraxis, so viel ist si­ cher, liegt nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch der öffentlichen Verwaltung, die seit Jahren einen Bietermangel beklagt. Ob die geplanten Reformen daran etwas ändern, bleibt abzuwarten. K ompliziert, unpraktisch und zeitintensiv: So se­ hen viele Unternehmen die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen. „Das Vergaberecht mit seinen Sonderregelungen für jedes Bundesland ist für Unternehmen schwer überschaubar“, meint etwa Ale­ xander Gollatz, der bei der Softwareallianz Deutsch­ land GmbH, einem Zusammenschluss von mehr als 100 kleinen und mittelständischen Unternehmen, für dasManagement unddieAbwicklung vonöffentlichen Ausschreibungen verantwortlich ist. „Oft ist eine Ein­ schätzung nur mithilfe eines Anwaltes möglich. Und die Vielzahl der Vergabeplattformen mit ihren unter­ schiedlichen Nutzeroberflächen erschwert die Suche und Angebotsabgabe. Wer geeignete Ausschreibun­ gen gefunden hat, wird dann oft vom hohen Bürokra­ tieaufwand abgeschreckt“, so der Experte. Neue Gesetzesprojekte Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und sich imKoalitionsvertrag das Ziel gesetzt, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Be­ reits eingerichtet wurde ein zentrales Portal, das die Suche nach Bekanntma­ chungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen erleich­ tert, eine Filterfunktion zur Verfügung stellt und zu den Angebotsunterlagen führt ( www.oeffentlichevergabe.de ). Anfang 2023 kündigte das Bundes­ wirtschaftsministerium eine Moderni­ sierung des Vergaberechts an und lud zur Teilnahme an einemdigitalen öffentlichen Konsultationsverfah­ ren ein, an dem sich neben der Deutschen Industrie- und Handelskammer und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks unter anderem Solo-Selbst­ ständige, Mittelstandsunternehmen und Branchen­ verbände beteiligten und ihre Stellungnahmen dis­ kutierten (Details: www.t1p.de/konsultation-vr ) . Weniger Bürokratie und mehr Nachhaltigkeit sind die Hauptziele des Gesetzesprojekts. Neben der Digitalisierung des Beschaffungswesens und der Be­ rücksichtigung sozialer und umweltfreundlicher As­ pekte ist eine Vereinfachung und Beschleunigung der BRITTA HEEGARDT britta.heegardt@hk24.de Martin Conrads, Fach- anwalt für Vergaberecht bei Bird & Bird LLP HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 22 FOTO: BIRD & BIRD LLP AUS SCHREIBUNGEN

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