Dezember 2018

Der International School Campus hat eine Internationale Schule für die Metropolregion Hamburg in Pinneberg eröffnet. Schwerpunkte unserer Schule und des ISC-Lernkonzepts • Staatlich genehmigte Ersatzschule für Schüler aus Hamburg, Schleswig- Holstein sowie Internatsplätze für nationale und internationale Schüler • Hochmoderne Gebäude und Ausstattung • Bilingualität (englisch und deutsch): immersiver Sprachansatz mit „native speakers“ • Maximal 22 Schülerinnen und Schüler pro Klasse • Schwerpunkt auf individualisiertem Lernen • Vorbereitung auf die Mittlere Reife & International Baccalaureate Diploma • Shuttle-Service aus Hamburg und Umgebung Innovatives Nachmittagsprogramm • Kompetenzen des 21. Jahrhunderts (Medien, Kommunikation, globales Bewußtsein) • Programme zur Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen • Projekt- und erfahrungsbasiertes Lernen • Individuelle Förderung und Unterstützung Informationen über unsere Schule, Veranstaltungen und „open houses“ finden Sie auf unse rer Homepage: w ww. isceducation.de Der International School Campus hat eine internationale Schule für die Metropolregion Hamburg in Pinneberg-Thesdorf eröffnet. EggerstedterWeg 19 25421Pinneberg Phone (04101) 80 503 00 E-Mail info@isceducation.de Mehr Informationen unter: isceducation.de Die Handelskammer Hamburg informiert ihre Mitglieder bereits seit Beginn der Brexit-Verhandlungen unter anderem über folgende Kanäle und wird dies selbstverständlich auch fortsetzen: www.hk24.de/brexit Newsletter: www.hk24.de/international Individualberatung: Bei Fragen zum Thema Brexit steht Ihnen Axel Rostalski (axel.rostalski@hk24.de ), Abteilung Außenwirtschaftsrecht, als Ansprechpartner zur Verfügung. Informieren Sie sich HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 / 18  MÄRKTE 32 FOTO: ULRICH PERREY Hamburg, Deutschland und die Welt MÄRKTE Neue Hürden durch den Brexit Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und Bundesbehörden informierten über die zollrechtlichen Auswirkungen des EU-Ausstiegs im März 2019. Viele Punkte sind noch offen. M it Ablauf des 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich kein Mitglied der Europäischen Union (EU) mehr sein, sondern den Status „Dritt- land“ erhalten. Gerade für zahlreiche Hamburger Groß- und Außenhändler, Industrie- und Logistikunternehmen mit Geschäftsbeziehungen in das Vereinigte Königreich, wird der 30. März 2019 eine Zäsur darstellen. Über die möglichen Auswirkungen informierte auf Initiative der Spitzenverbände der deutschen Wirt- schaft (AVE, BGA, DIHK und DSLV) die bundesweite Veranstaltungsreihe „Brexit und Zoll“, die im November in der Han- delskammer zu Gast war. Rund 250 Teilnehmer aus Wirtschaft und Verwaltung, meist Zollverantwortli- che, wurden von Referenten aus dem Bundesfinanzministerium und der Ge- neralzolldirektion beraten. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch Axel Rostalski axel.rostalski@hk24.de Telefon 36138-296 aus Sicht der Unternehmen so anfühlen, als würden Pro- zesse zurückgedreht. Eine besondere Herausforderung stellt sich für die betroffenen Unternehmen bei der Ana- lyse der Auswirkungen des Brexit auf bestehende Liefer- ketten. An welchen Punkten sind diese, zum Beispiel von Zollkontrollen, betroffen und welchen Einfluss hat dies? Können zugesagt Fixtermine eingehalten werden? Müssen Lagerbestände aufgefüllt werden, um Engpässe zu vermei- den? Werden Sicherheitsleistungen an den Zoll erforder- lich? Der Brexit wird insbesondere Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen beim Export in zahlreiche Länder haben, mit denen die EU Freihandels- abkommen geschlossen hat. Nach dem Brexit aus dem Ver- einigten Königreich bezogene Vormaterialien sind keine EU-Ursprungswaren mehr. Dies kann zur Folge haben, dass in der EU hergestellte Waren, die diese Materialien enthalten, bei Export in andere Länder keine Zollvorteile mehr genießen, da die vereinbarten Ursprungsregeln nicht mehr eingehalten werden können. Produzenten müssten sich gegebenenfalls andere Vorlieferanten in der EU suchen. Es ist auch noch nicht klar, ob vor dem Brexit aus dem Vereinigten Königreich gelieferte Waren ihren EU-Ur- sprung behalten dürfen. Selbst wenn es zu einer Über- gangsregelung bis Ende 2020 kommen sollte, ist nach der- zeitigem Stand keineswegs sicher, dass während dieser Zeit mit Vormaterialien aus dem Vereinigten Königreich kumuliert werden kann, also dass die von dort bezogenen Vormaterialien bei der Ursprungskalkulation als EU-Vor- materialien betrachtet werden dürfen. Hiermit müssten die Partner der jeweiligen Freihandelsabkommen einver- standen sein. Die Veranstaltung und der Austausch der Teilnehmer mit den Referenten zeigten, dass die Vorbereitungen zur Vermeidung massiver Probleme durch den Brexit noch im- mer schwierig sind und sowohl Wirtschaftsbeteiligte als auch Behörden noch längere Zeit beschäftigen werden. bart werden, wird es auch keine Über- gangszeit geben. Dann werden ab dem 30. März 2019 Einfuhren aus dem Verei- nigten Königreich beziehungsweise Aus- fuhren dorthin zollrechtlich behandelt werden wie beispielweise der Warenaus- tausch mit den USA. Auf die betroffenen Unternehmen kommen dann unter anderem folgende Herausforderungen zu: Zollanmeldun- gen müssen über eine entsprechende Software abgegeben werden, zahlreiche Verbote und Beschränkungen müssen beachtet werden. Dies setzt ein hohes Maß an Erfahrung und Fachkompetenz voraus. Kleine und mittlere Unterneh- men, die bislang ausschließlich auf dem EU-Binnenmarkt aktiv waren, benötigen daher vermehrt Fachpersonal oder müssen auf Dienstleister zurückgreifen. Sollte es tatsächlich zu einem „har- ten Brexit“ kommen, wird es sich gerade DIE GEWERBLICHEN ANGEBOTE VON MINI. JETZT BEI IHREM MINI PARTNER. GANZ GROSSER NETZWERKER. MEHR AUF MINI.DE/GEWERBEKUNDEN Machen Sie Ihren Geschäftswagen zum Aushängeschild und profitieren Sie von den gewerblichen Sonderkonditionen und attraktiven Leasingraten bei MINI. Jetzt auf mini.de/ gewerbekunden informieren und bei jedem Kundentermin gut ankommen. MINI_Gewerbekunden_Anzeigenadaptionen_Juni2018_Clubman_Outline_90x124.indd 1 04.07.2018 10:19:09 immer unklaren Lage darüber, ob es am 29. März 2019 zu einem geregelten oder zu einem sogenannten „harten Brexit“ ohne Übergangszeitraum kommen wird, waren rechtsverbindliche Antworten auf die zahlreichen Fragen der Unternehmen teilweise schwer zu geben. Diese Unsi- cherheit in Verbindung mit dem enor- men Zeitdruck ist für betroffene Unter- nehmen mit Geschäftsbeziehungen in das Vereinigte Königreich schon seit Be- ginn der Brexit-Verhandlungen die wohl größte Belastung. Sie hoffen, dass sich beide Parteien dieses „Scheidungsprozesses“ zumindest noch rechtzeitig auf ein Austrittsabkom- men einigen können, in dem auch ein Übergangszeitraum bis Ende 2020 verein- bart werden sollte. Damit könnten die Auswirkungen zum Beispiel auf beste- hende Lieferketten abgemildert werden. Sollte kein Austrittsabkommen verein- WIR BERATEN UNTERNEHMEN Am 9. November fand in der Handelskammer eine Infoveranstaltung über den Brexit statt

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