Dezember 2017

Amtliches Erster Nachtrag zur Wirtschaftssatzung der Handelskammer Hamburg für das Geschäftsjahr 2017 Das Plenum der Handelskammer Ham- burg hat am 2. November 2017 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bun- desgesetzblatt Teil III, Gliederungsnum- mer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBI. I S. 626) geändert worden ist, folgende Ände- rung der Wirtschaftssatzung für das Ge- schäftsjahr 2017 beschlossen: I. Der am 9. Dezember 2016 beschlossene Wirtschaftsplan 2017 wird geändert und wie folgt neu festgestellt: 1. imErfolgsplan mit der Summe der Erträge in Höhe von 62869000 Euro (vorher 50669000 Euro) mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von 55253500 Euro (vorher 55576500 Euro) mit demSaldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 6322627 Euro (vorher -4907500 Euro) 2. imFinanzplan mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 0 Euro (vorher 0 Euro) mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 2030000 Euro (vorher 2030000 Euro) mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 3555500 Euro (vorher 2672500 Euro) mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 2030000 Euro (vorher 2030000 Euro). 3. Bewirtschaftungsvermerke • Personalaufwendungen und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt gegensei- tig deckungsfähig. • Alle imFinanzplan ausgewiesenen Inves- titionen in das Anlagevermögen sind ge- genseitig deckungsfähig. • Die Erträge aus den gemäß Vermögens- verwaltungsvertrag extern verwalteten Finanzanlagen können dem Finanzanla- gevermögen zugeführt werden, ohne dass es dazu einer weiteren Beschlussfas- sung bedarf. II. Ziffer II.5. derWirtschaftssatzung wirdwie folgt neu gefasst: „Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das relevante Be- messungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der HK Hamburg vorliegenden Gewerbe- ertrages bzw. Gewinns ausGewerbebetrieb erhoben. Der Bescheid regelt die grundsätzliche Beitragspflicht abschließend. Sobald der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbe- betrieb für das relevante Bemessungsjahr vorliegt, wird ein berichtigter Bescheid erlassen. Entsprechend werden Beitrags- anteile nachgefordert oder erstattet. Der korrigierte Bescheid regelt nur diesen Dif- ferenzbetrag.“ Hamburg, 2. November 2017 Tobias Bergman Ulrich Brehmer Präses Stv. Hauptgeschäfts- führer Tel. 05051 976-0 www.cornils.de info@cornils.de Gewerbebau in Stahl WORT/BILD - 5. FassungNeuer FONT Sc G KUMST Vermarktungsgesellschaft medien Schrift: FrutigerRomanundBlack Farben:ROT:RGB 147 14 4. W Ihre Zukunft in der Medienbranche! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Mediaberater (m/w) Sie werden: • die gewerblichen Anzeigen- und Onlinekunden verschiedener Verlage beraten • kreative Kommunikationslösungen für unsere Kunden entwickeln • Sonderthemen, Crossmedia und Onlineprodukte aktiv vermarkten • neue Kunden akquirieren Wie bieten: • Festanstellung plus Provision • attraktive Einkommensperspektiven bei einer leistungsorientierten, fairen Vergütung • intensive Einarbeitung und Schulung Sie sind gerne erfolgreich und haben Spaß an zielorientierten Verkaufsgesprächen? Dann sollten wir uns kennenlernen. Gerne geben wir auch Quereinsteigern eine Chance! Bitte schicken Sie uns Ihren Lebenslauf mit der Information, ab wann Sie verfügbar sind und was Sie verdienen möchten an tanya.kumst@kumst-media.de oder per Post an: Kumst Media Vermarktungsgesellschaft mbH, Hegestraße 40, 20251 Hamburg Wir freuen uns auf Ihre Unterlagen.

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