November 2018

HAMBURGER WIRTSCHAFT 11 / 18  TRENDS 46 FOTO: METAMORWORKS/STOCK.ADOBE.COM B ibliotheken, Fahrradverleih oder genossenschaftliches Eigentum – das Konzept, Güter zu teilen, hat eine lange Tradition. Auch neuere Ge- schäftsmodelle der „Sharing Economy“ beschreiben die geteilte, zeitlich be- grenzte Nutzung von Produkten und Dienstleistungen. Hier stehen vor allem digitale Vermittlungsplattformen im Fo- kus, die per Website oder App Angebot und Nachfrage nutzerorientiert und ent- geltlich zusammenbringen. Für die Wirtschaft bieten solche Platt- formen zahlreiche Chancen, insbesondere in Metropolen wie Hamburg, wo sich viele Anbieter der „Sharing Economy“ auf kon- zentriertem Raum befinden. Durch den Markteintritt von neuen Anbietern erhöht sich die Wettbewerbsintensität, was die Innovationskraft und damit die wirt- schaftliche Entwicklung fördern kann. Und: Die „Sharing Economy“ bietet vor al- lem Start-ups Wachstumspotenzial, wo- durch Arbeitsplätze geschaffen und Kon- summöglichkeiten erweitert werden können. Gleichzeitig stellt die „Sharing Eco- nomy“ aber auch Herausforderungen dar, insbesondere hinsichtlich regulatorischer Rahmenbedingungen. Denn: Während die Vermittlungsplattformen eindeutig der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnen sind, sind die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handeln bei den An- bietern auf den Plattformen oft fließend. Diese Zuordnung ist allerdings entschei- dend für die Regulierung. Agiert ein An- bieter „rein privat“, gelten viele gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel Brandschutz- regeln oder Meldevorschriften nicht, be- ziehungsweise nur eingeschränkt. Das kann dazu führen, dass die Wettbewerbs- bedingungen zwischen Anbietern der „Sharing Economy“ und etablierten Un- ternehmen mit „klassischem“ Geschäfts- modell nicht identisch sind. Deshalb hat sich die Handelskammer Hamburg dieses Jahr branchenübergrei- fend mit dem Thema befasst und eine Stellungnahme mit dem Titel „Sharing Economy – Fairer Wettbewerb für eine dy- namische Hamburger Wirtschaft“ erarbei- tet. „Die Hamburger Wirtschaft steht den neuen, digitalen Geschäftsmodellen auf- geschlossen gegenüber. Diese fördern die Innovationskraft und die Dynamik des Standortes“, betont Präses Tobias Berg- mann. Gleichzeitig wird ein „Level Playing Field“ für alle Unternehmen einer Branche gefordert. „Wettbewerbsvorteile dürfen nicht auf ungleichen Wettbewerbsbedin- gungen basieren“, so Bergmann weiter. Die erforderliche Angleichung der Regeln sollte dazu genutzt werden, bestehende Regulierung kritisch zu hinterfragen und so einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Hamburg könnte als „Reallabor“ fungieren, um die konkreten Auswirkun- gen regulatorischer Eingriffe nach einer bestimmten Zeit zu untersuchen. Damit könnten Erkenntnisse für mögliche (De)- Regulierungsempfehlungen gewonnen werden. Laut Stellungnahme weist das deut- sche Steuerrecht übrigens kein Regelungs- defizit bezüglich der „Sharing Economy“ auf – auch nicht hinsichtlich der Schwel- lenwerte zu unternehmerischem Han- deln. Die Gesetze müssen allerdings wirk- sam durchgesetzt werden. Die Angabe einer Registrierungsnummer bei den je- weiligen Angeboten könnte ein Weg sein, die Anbieter auf Plattformen identifizie- ren zu können. Dies und weitere Schritte zur Einhaltung der Anbieterpflichten sollte Inhalt von Vereinbarungen zwi- schen der Freien und Hansestadt Ham- burg und den Plattformbetreibern sein. Auf Basis eines fairen Wettbewerbs können dann etablierte Unternehmen und neue Marktteilnehmer der „Sharing Economy“ bei den Konsumenten für das beste Geschäftsmodell werben. Lasst uns teilen! Das Geschäftsmodell „Sharing Economy“ bietet der Hamburger Wirtschaft zahlreiche Chancen und Herausforderungen. Philipp Henze philipp.henze@hk24.de Telefon 36138-668 Bei kommerziellen Carsharing- Anbietern lassen sich Fahrzeu- ge per App finden und mieten Hier finden Sie mehr zum Thema „Sharing Economy“ und den Download des Positionspapiers: www.hk24.de/sharing-economy Informationen

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