OKTOBER/NOVEMBER 2026

Vergaberecht: Vieles neu, alles besser? Öffentliche Aufträge sind attraktiv, doch das Vergabeverfahren birgt viele Hürden. Neue Gesetze sollen den Weg für Bieter erleichtern. Beratung Die Auftragsbera- tungsstelle Ham- burg unterstützt Unternehmen, die sich für öffentli- che Aufträge interessieren, mit Beratung, Veran- staltungen und Informationen. Sie wird von Handels- und Handwerks- kammer gemein- sam betrieben. Näheres unter: www. handelskammer- hamburg.de/ auftragsberatung Kontakt: Britta Heegardt, 040 36138-265, britta.heegardt@ handelskammer- hamburg.de Statistik Bund, Länder und Kommunen ver- geben jährlich Aufträge im Um- fang von mehre- ren Milliarden Euro. Laut der Vergabestatistik lag das Auftrags- volumen im Jahr 2024 bundesweit bei rund 135,2 Milliarden Euro (ohne kleinere Ausschreibungen unterhalb der Er- fassungsgrenze). In Hamburg wur- den 2024 laut Vergabestatistik insgesamt 3410 öffentliche Auf- träge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,718 Milliarden Euro vergeben. Davon entfielen etwa 841 Millionen Euro auf Bauleis- tungen, rund 507 Millionen Euro auf Dienstleistungen sowie etwa 370 Millionen Euro auf Lieferleistungen. Aufträge mit ei- nem Nettowert unter 25 000 Euro sind hierbei nicht erfasst. In Hamburg wurden 2024 laut Vergabestatistik insgesamt 3410 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,718 Milliarden Euro vergeben, davon entfielen etwa 841 Millionen Euro auf Bauleistungen. Ausschreibungen erheblich, so der Geschäfts­ führer. Hinzu kämen oftmals widersprüchliche oder fehlerhafte Leistungsbeschreibungen sowie unterschiedliche oder widersprüchliche Vertrags­ bedingungen. Der damit verbundene Aufwand sei so groß, dass man für die regelmäßige Teilnahme an Vergabeverfahren faktisch zusätzliche Personal­ kapazitäten oder sogar rechtliche Unterstützung benötige. Mit seiner Kritik steht er nicht allein, wie eine gemeinsame Umfrage der Handelskammer und der Handwerkskammer Anfang 2026 bestätigte (siehe www.handelskammer-hamburg.de/vergabe-26 ). Von rund 530 präqualifizierten Hamburger Unterneh­ men nahmen 141 an der Umfrage teil. Zu den zentra­ len Kritikpunkten zählen die Vielzahl unterschied­ licher Vergabeplattformen, die Anforderung unnöti­ ger oder mehrfach einzureichender Nachweise, un­ zureichende Leistungsbeschreibungen und der Ver­ zicht auf eine sinnvolle Losaufteilung beziehungs­ weise zu groß dimensionierte Auftragspakete. B und, Länder und Kommunen vergeben jähr­ lich Aufträge in Milliardenhöhe, zahlen meist verlässlich und bieten Unternehmen damit gerade in Zeiten rückläufiger Auftragslagen interes­ sante Geschäftsperspektiven. Viele Verantwortliche in Betrieben schrecken jedoch vor demVergaberecht zurück, das sie als kompliziert und unübersichtlich wahrnehmen, und bemängeln den hohen adminis­ trativen Aufwand der Vergabeverfahren. Dazu gehört etwa Heico Fuhrmann, Geschäfts­ führer der Fuhrmann Licht GmbH. Der Betrieb ist auf Beratung und Unterstützung in der Lichtplanung spezialisiert und vertreibt moderne, nachhaltige Lichtanlagen und -steuersysteme. In den vergange­ nen Jahren nahm er regelmäßig an öffentlichen Aus­ schreibungen teil, sodass Fuhrmann umfangreiche Kenntnisse in diesemBereich erlangt hat. Neben der Komplexität der vergaberechtlichen Vorgaben kritisiert er insbesondere deren prak­ tische Umsetzung. Die Vielzahl unterschiedlicher Vergabeplattformen erschwere die Teilnahme an HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 16 FOTOS: R PHOTOGRAPHY/STOCK.ADOBE, FUHRMANN LICHT GMBH ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE Heico Fuhrmann, Geschäfts­ führer der Fuhrmann Licht GmbH BRITTA HEEGARDT britta.heegardt@handelskammer-hamburg.de Neue Gesetze und Vorhaben Häufig gibt es denn auch zu wenige Interessenten für die Ausschreibun­ gen: Fast jeder fünfte öffentliche Auftrag (19 Prozent) ging 2024 an das je­ weils einzige Unternehmen, das sich beworben hatte. Von einfacheren und schnelleren Vergabeverfahren profitieren also beide Seiten. Unter­ nehmen erhalten so leichter Zugang zu attraktiven Aufträgen und Ge­ schäftsbeziehungen, und eine hohe Beteiligung an Ausschreibungen bringt mehr Wettbewerb. Das steigert die Chancen für öffentliche Auf­ traggeber, qualitativ hochwertige Leistungen und Waren zu wirtschaft­ lichen Konditionen zu beschaffen. Zuletzt wurden immerhin einige Gesetze beschlossen, um das Verfah­ ren zu vereinfachen und den Zugang zu den Aufträgen zu erleichtern. So wird inHamburg seit Januar 2025 ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren für Aufträge bis 100 000 Euro Nettowert ange­ wandt. In Berlin kündigte das Bundeswirtschafts­ ministerium bereits Anfang 2023 eine umfas­ sendeModernisierung des Vergaberechts an. Erste Gesetzentwürfe wurden dann infolge des Regierungswechselszwarzunächstnichtweiterver­ folgt, inzwischen jedoch überarbeitet und verab­ schiedet. Dazu zählt unter anderem das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, das insbesondere eine Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50000 Euro netto vorsieht. Hinzu kommen das Gesetz zur Stärkung der Tarif­ autonomie sowie das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. Ak­ tuell inArbeit ist eineNeufassungderUnterschwellenvergabeordnung. Auf europäischer Ebene werden derzeit die EU-Vergaberichtlinien über­ arbeitet. Und auch in den Bundesländern entwickeln sich die Vergabevor­ schriften weiter. Neben den teils unterschiedlichenWertgrenzen für Direkt­ vergaben rückt dabei insbesondere die stärkere Berücksichtigung von Tarif­ treue indenFokus – auch inHamburg,mit demFünftenGesetz zur Änderung desHamburgischenVergabegesetzes (HmbVgG). Nachdem 2023 im Rahmen der letzten Novellierung bewusst auf eine Tariftreueregelung verzichtet worden war, diente nun das Bundestariftreue­ gesetz als Grundlage für die aktuelle Anpassung. Nach demam16. September von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen Gesetz sollen ab Mai 2027 öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die vergabespezifische Mindestentgelte sowie festgelegte Arbeitsbedingungen einhalten. Die konkreten Anforderungen werden branchenbezogen durch Rechtsverordnungen definiert. Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Malte Heyne kritisierte insbesondere die zusätzlichen Verschärfungen ge­ genüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf: „Weitere bürokratische Hür­ den bewirken das Gegenteil: weniger Wettbewerb, weniger Innovation und amEnde höhere Kosten für die Hamburger Steuerzahler. Dies ist angesichts der öffentlichenHaushaltslage schwer vermittelbar.“ Wie sich die Neuregelungen in der Vergabepraxis auswirken und ob die angestrebten Vereinfachungen tatsächlich bei den Unternehmen ankom­ men, wird sich erst in der Anwendung zeigen. Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung wird Aufschluss darüber geben, inwieweit sich die mit der Re­ formverbundenen Ziele erreichen ließen. WWW.HANDELSKAMMER-HAMBURG.DE ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE DAS INDIVIDUELLE BAU-SYSTEM > Entwurf und Planung > Alles aus einer Hand > Eigenes Fertigteilwerk > Festpreis > Fixtermin > 70 Jahre Erfahrung Weitere Informationen und Projekte unter: www.bartram-bau.de Tel. 04871 778-0 info@bartram-bau.de IHRE VISION UNSER PROJEKT ERFOLGREICHE PROJEKTE IM INDUSTRIE- UND GEWERBEBAU ÜBER 3.000

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