Oktober/November 2023

Umfangreiches Wissen in kompakter Form: Die „K und M“ sind seit 1920 das Standardwerk für die Außenwirtschaft. Export im Blick: Die „K und M“ Für welche Waren verlangt Nigeria bei der Einfuhr Konformitätszertifikate? Wie müssen Waren für Kirgisistan verpackt sein? Solche Fragen beantworten seit mehr als 100 Jahren die „K und M – Konsulats- und Mustervorschriften“ der Handelskammer. „K und M“ jetzt auch online Die „K und M“ er­ scheinen zweijähr­ lich in einer Auf­ lage von derzeit 11 000 Druck­ exemplaren im Partnerverlag der Kammer, dem Mendel Verlag in Bochum; hinzu kommen mehrere Tausend Lizenzen für CD-ROMs und seit diesem Jahr die neue Online- Ausgabe. Inklusiv sind fünf Nach­ träge im Laufe des Auflagezyklus. Bestellungen und weitere Informa­ tionen unter www. hk24.de/kundm Online- Forum Im „K und M“- Forum erscheinen Informationen, „die so zeitkritisch sind, dass sie eine sofortige Veröf­ fentlichung erfor­ dern, oder die zu speziell sind, um im Hauptwerk auf­ geführt zu wer­ den“, erklärt Au­ ßenhandelsexper­ te Frankenberg. Dazu gehören etwa Änderungen von Konsulats­ gebühren. „K und M“-Nut­ zern ist das Forum nach Registrie­ rung zugänglich. Informationen herauszufiltern. Die ,K und M‘ bieten genau diesen Service.“ Das Werk liefert Infos zu den Einfuhrbestim- mungen von über 200 Staaten und Gebieten welt- weit, unter anderemmit folgenden Themen: Einfuhrlizenzen und Einfuhrverbote: Für welche Waren sind Einfuhrlizenzen erforderlich? Bestehen Einfuhrverbote? Jordanien untersagt etwa die Ein- fuhr von Molkereiprodukten und Mineralwasser – und Saudi-Arabien den Import von Waren aus Israel, alkoholischen Getränken, gebrauchten Fahrzeugrei- fen sowie Schweinefleischprodukten. Begleitpapiere: Ursprungszeugnisse, Handelsrech- nungen, Präferenznachweise, Packlisten oder auch Konformitätszertifikate – die „K und M“ nennen die erforderlichen Dokumente, ausstellenden Stellen A uf die Erzeugerin jeder anderen Freiheit, die Handelsfreiheit!“ Mit diesem Trinkspruch begrüßte Justus Ruperti, Präsident der Com- merzdeputation – der späteren Handelskammer –, im Jahr 1847 den britischen Unternehmer und Frei- handelsaktivisten Richard Cobden in Hamburg. Für die Hafenstadt war der offene Welthandel schon im- mer essenziell, und die Kammer betrachtete es seit jeher als ihre Aufgabe, ihn zu fördern und die städti- sche Exportwirtschaft umfassend zu unterstützen. Dazu gehörte auch kontinuierliche Beratung und Information. So entwickelte die Kammer nach dem Ersten Weltkrieg die Idee, „ein Verzeichnis der zur Aus-, Durch- und Einfuhr ohne Bewilligung zuge- lassenenWaren“ zu erstellen. 1920 veröffentlichte sie dann erstmals die „Konsulats- und Mustervorschrif- ten“ (kurz „K und M“): einen kompakten Überblick, der praktische Erfahrungen und informelles Wissen zu Ländernweltweit bereitstellte. Seit Juni 2023 liegt das Standardwerk für die Au- ßenwirtschaft in der 45. Auflage vor. Dabei hat sich sein Fokus leicht verändert: „Vor der Zeit des Inter- nets bestand die Herausforderung für Exportunter- nehmen darin, überhaupt an aktuelle Informationen zu gelangen“, kommentiert Stefan Frankenberg, der in der Kammer das Sonderprojekt Mustervorschrif- ten betreut. „Heute stellt sich den Unternehmen die Aufgabe, aus der Vielfalt des Angebots die relevanten Schuten am Afrikakai im Jahr 1931: Der Hamburger Hafen ist seit je ein Tor zur Welt. HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 56 FOTOS: HHLA/HAMBURGER-FOTOARCHIV.DE, MICHAEL ZAPF K UND M

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