Oktober/November 2023
„Trust & Check“-Händler, deren Geschäftsabläufe und Lieferketten transparent sind, sollen ihre Waren ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden in den Ver- kehr bringen und die zentrale Zollabwicklung nutzen dürfen – die Zollabfertigung kann dann also in dem EU- Mitgliedsstaat erfolgen, in dem sie ansässig sind. Eine neue EU-Zollbehörde soll die Zolldatenplatt- form überwachen und zu einem verbesserten, einheitli- chen EU-Ansatz für die Risikobewertung und die Zoll- kontrollen beitragen. Darüber hinaus soll die Zusam- menarbeit zwischen den Zoll-, Marktüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden optimiert werden. Da- mit Verbraucherinnen und Verbraucher die Gewissheit haben, dass alle Einfuhrabgaben entrichtet wurden und die Produkte sicher sind, sollen Online-Plattformen künftig die Einführerpflichten übernehmen. Die Planung sieht zudem eine Aufhebung der Zollbe- freiung fürWaren unter 150 Euro vor, weil dieser Schwel- lenwert meist durch Unterfakturierung umgangen wird. Im Gegenzug soll ein vereinfachtes Berechnungsmodell mit nur vier Gruppen von Warenkategorien mit jeweils denselben Zollsätzen angeboten werden – zum Beispiel 12 Prozent für Bekleidung und 17 Prozent für Schuhe. Die EU-Datenplattform soll ab 2028 zunächst nur für den elektronischen Handel zur Verfügung stehen und ab 2032 zunächst freiwillig für alle anderen Einführer. Die Kammer wird den Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten und die Interessen der Hamburger Wirtschaft vertreten. Eine Bewertung ist derzeit noch schwierig, weil die Durchführungsrechtsakte nochnicht bekannt sind. Eine EU-Zollreform ist aufgrund der geschilderten Entwicklungen unumgänglich. Positiv zu bewerten sind insbesondere der „SingleWindow“-Ansatz sowie der Ein- satz vonKI, umdie Zollabfertigung soweit wiemöglich zu automatisieren. Dies hatte die Kammer bereits Ende 2022 imEckpunktepapier „Zoll- undEinfuhrprozesse imHam- burger Hafen optimieren“ gefordert ( www.hk24.de/ zollpapier ). Andererseits enthalten die Vorschläge kaum Ansätze zur Vereinfachung des Zollrechts, von denen auch Unternehmen profitieren würden, die den „Trust & Check“-Status nicht erhalten können oderwollen. Große Sorgen bereitet die geplante Verkürzung der vorübergehenden Verwahrung, also der Zeit zwischen dem Eintreffen der Waren im Hafen und der Überfüh- rung in ein Anschlusszollverfahren, von derzeit bis zu 90 auf drei beziehungsweise sechs Tage. Denn die vorü- bergehende Verwahrung spielt für die logistischen Pro- zesse im Hafen eine wichtige Rolle – etwa für Umfuhren zwischen den Terminals, die Vorführung von Waren beim Veterinär- und Einfuhramt oder die Abfertigung von Import-Sammelcontainern, die Waren enthalten, die für verschiedene Empfänger bestimmt sind. ARNE OLBRISCH arne.olbrisch@hk24.de OBSTKORB-HAMBURG DIE REICHHALTIGE VITAMINLIEFERUNG – MARKTFRISCH INS BÜRO Wir liefern unsere marktfrischen Obstkörbe mit einer bunten und vielseitigen Mischung aus regionalen und überregionalen Früchten direkt in Ihr Büro. Im Großraum Hamburg ist die Frischelieferung kostenlos und der gewünschte Liefertag nach Bedarf frei wählbar. DER GESUNDE SNACK FÜR ZWISCHENDURCH! DER VITAMINREICHE FRISCHE-LIEFERSERVICE FÜR IHR BÜRO Telefon (04181) 21 06 727 I Mobil (0171) 485 23 23 info@obstkorb-hamburg.de I www.obstkorb-hamburg.de WWW.HK24.DE REFORM VORSCHLÄGE
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