Oktober/November 2023

Sorgfaltspflichten werden verschärft Die EU macht ernst bei der Umsetzung des Green Deal, die regulatorischen Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt und die Compliance-Risiken wachsen. International tätige Unternehmen jeder Größe müssen sich damit auseinandersetzen. Großunternehmen müssen sicherstellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette beachtet werden. Weitere Infos Unter www.hk24. de/lksg finden Sie „Fragen und Ant- worten zum Lie- ferkettengesetz“, darunter eine grundsätzliche Einführung und Erklärungen un- terschiedlicher Sorgfaltspflichten. Einer repräsentativen Umfrage der Deutschen In- dustrie- und Handelskammer (DIHK) zufolge sind 51 Prozent aller international tätigen Unternehmen indirekt durch das LkSG betroffen und wurden von Geschäftspartnern zu menschenrechts- und umwelt- bezogenenRisiken indenLieferketten kontaktiert. Viele Unternehmen stellt das bereits vor beträcht- liche Anforderungen. Doch der Anteil der Betroffenen wird sich durch die geplante EU-Lieferketten-Richt­ linie noch erweitern, die voraussichtlich Anfang 2024 beschlossen und ab 2026 sukzessive in nationales Recht umgesetzt wird – und deutlich verschärfte un- ternehmerische Sorgfaltspflichten vorsieht. A m 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorg- faltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getre- ten. Es verpflichtet Großunternehmen in Deutschland, die mehr als 3000 (ab 2024 mehr als 1000) Mitarbeitende im Inland beschäftigen, zur Ach- tung von Menschenrechten und Umweltstandards in der globalen Lieferkette und regelt die unternehme- rische Verantwortung für deren Einhaltung durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Han- deln weiterer Zulieferer – und wirken sich damit auf zahlreiche weitere Unternehmen aus. HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 52 FOTOS: THITIVONG/ ISTOCKPHOTO.COM, PRASANNAPIX/STOCK.ADOBE.COM

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