Oktober / November

AUSSEN WIRTSCHAFT AXEL ROSTALSKI axel.rostalski@hk24.de Foto: Björn Weinbrandt AB 89 € PRO PERSON DIE BESONDERE LOCATION FÜR IHRE WEIHNACHTSFEIER! Foto: dorschBlick Tel.04651 - 9870836 | charter@adler-schiƒe.de | www.adler-schiƒe.de/charter An Bord der MS Princess oder der MS KOI bieten wir Ihnen ein Rundum-Sorglos- Paket für Ihre Weihnachtsfeier an. tige Regulierung von Produktstandards. Schon jetzt ist klar, dass das UK als Gegenstück zumCE-Zeichen eine UKCA-Kennzeichnung einführt, die im UK für bestimmte Produkte verpflichtend ist. Trotz einer Übergangsfrist bis Ende 2021 für bereits CE- gekennzeichnete EU-Waren drohen daher Mehr- kosten aufgrund zusätzlicher Konformitätsverfah- ren imUK. Verträge auf EU-Verweise prüfen Vertragsklauseln, die auf das Territorium der EU oder auf EU-Recht Bezug nehmen, könnten künftig unwirksam sein: Ob und in welchem Umfang sie weiter Bestand haben, entscheidet sich in den Ver- handlungen mit der britischen Regierung. Betrof- fene Unternehmen sollten solche Klauseln – etwa Verweise auf die EU-Verordnung über die gericht- liche Zuständigkeit (EuGVVO) – frühzeitig erken- nen und eine Lösung suchen. Das gilt sowohl für neue als auch für seit Jahren bestehende Vertrags- werke, unter anderem Liefer-, Dienstleistungs- und Kaufverträge. Steuerrechtliche Änderungen Auch und vor allem im Steuerrecht ist das UK ab seinem Austritt aus der EU am 31. Dezember ein „Drittstaat“. So gelten dann etwa Lieferungen, die bislang als „innergemeinschaftlich“ behandelt wer- den, als „Ausfuhrlieferungen“ wie grundsätzlich im Handel mit Drittstaaten. Das hat Auswirkungen auf die Nachweispflichten zu ihrer Umsatzsteuerfrei- heit. Die Betriebe sollten ihre Buchhaltung daher rechtzeitig darauf einrichten. Spezielle Regelungen hat Deutschland zudem in das Brexit-Steuerbegleit- gesetz (Brexit-StBG) vom25. März 2019 eingebracht. Darüber hinaus betrifft der Brexit zahlreiche weitere Fragen, etwa zu datenschutzrechtlichen undmarkenrechtlichenVorgaben oder Fallstricken im Gesellschaftsrecht. Die Hamburger Wirtschaft muss sich auf alles einstellen – und jedes Mitglieds- unternehmen kann für die notwendige interne Analyse und weitere Fragen auf die Unterstützung der Handelskammer zählen. Infos des Bundesfi- nanzministeriums zum Brexit- Steuerbegleit- gesetz finden Sie unter t1p.de/ brexit-stgb www

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