Oktober 2019
HAMBURGER WIRTSCHAFT 48 STATISTIK STATISTISCHES AMT FÜR HAMBURG UND SCHLESWIG HOLSTEIN FREIHANDELS ABKOMMEN AXEL ROSTALSKI axel.rostalski@hk24.de → Lernen Sie mehr über die aktuellen Handelsabkom- men der EU (engli- sche Seite): bit.ly/eu-handel → Unter welchen Voraussetzungen die Vorteile dieser Freihandels- abkommen, zum Beispiel imBereich von Zollpräferen- zen, genutzt werden können, erläutert die Handelskammer auch auf www.hk24.de . → Haben Sie Fra- gen? Dann stehen Ihnen Arne Ol- brisch ( arne. olbrisch@hk24.de ) und Axel Rostalski ( axel.rostalski@ hk24.de ) aus der Abteilung Außen- wirtschaftsrecht als Ansprech- partner gerne zur Verfügung. Weniger Barrieren imAußenhandel Hamburger Firmen erhalten durch die Handelsabkommen der EU Zollvorteile bei der Einfuhr und leichtere Zugänge. Die zehn wichtigsten Partnerländer der Ausfuhr des Landes Hamburg 0 2 000 4 000 6 000 8 000 Frankreich China, Volksrepublik Vereinigtes Königreich Vereinigte Staaten (USA) Vereinigte Arabische Emirate Niederlande Polen Indien Ungarn Mexiko nerland ist zollbegünstigt. Etwa ein zollbegünstig- ter Import von Waren aus Japan in die EU ist aus- schließlich dann möglich, wenn es sich um japani- sche Ursprungswaren handelt und bei der Einfuhr ein bestimmter Nachweis darüber vorgelegt wird. Ob eine Ware als Ursprungsware gilt, ist in den Ursprungsregeln der Abkommen festgelegt (auf der Website der Zollverwaltung www.wup.zoll.de kön- nen sie unter „Verarbeitungsliste“ recherchiert wer- den). Die EU versucht zudem, die Nutzbarkeit der Vorteile für kleine undmittlereUnternehmen (KMU) zu steigern – von den rund 74000 nach Japan expor- tierenden EU-Unternehmen sind circa 78 Prozent KMU. Das EPA-Abkommen verfügt daher als erstes EU-Abkommen über ein eigenes KMU-Kapitel. D ie EU verfügt derzeit über mehr als 60 Part- ner weltweit, mit denen sie Verträge über ei- nen bevorzugten gegenseitigen Marktzu- gang hat. Die Ausgestaltung der Vereinbarungen ist dabei aber sehr unterschiedlich. Man differenziert etwa zwischen Zollunionen und Freihandelsabkom- men. Zollunionen – wie mit der Türkei – beseitigen Zölle im gegenseitigen Warenverkehr und sehen ei- nen gemeinsamen Zolltarif für Importe aus Dritt- ländern vor. Freihandelsabkommen – wie das EPA- Abkommen (EU-Japan Economic Partnership Agreement) – beseitigen beziehungsweise reduzie- ren Zölle im gegenseitigen Warenverkehr mit Gü- tern der Partnerländer. Die Verträge enthalten Regeln für die gegensei- tige Anerkennung technischer Normen und Stan- dards, einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen oder den Schutz geistigen Eigen- tums. Viele dieser Abkommen sehen darüber hi- naus den Abbau sogenannter nichttarifärer Han- delshemmnisse vor – eher subtile Instrumente wie sozial- oder umweltpolitische Verordnungen, die demPartnerland denMarktzugang erschweren. Zuletzt wurden durch die EU die folgenden Ab- kommen geschlossen. Ihre Vorteile sind zumTeil be- reits heute für Hamburger Unternehmen nutzbar: • Japan (in Kraft seit 2019) • CETA – EU-Kanada (in Kraft seit 2017) • Vietnam (Unterzeichnung 2019) • MERCOSUR (Unterzeichnung 2019) • Singapur (Unterzeichnung 2018) Eines haben die geltenden Handelsabkommen und einseitigen Präferenzregelungen, die die EU etwa zahlreichen Entwicklungsländern gewährt, gemeinsam: Ganz so einfach, wie sie klingen, sind sie in der Praxis nicht umzusetzen. Insbesondere Vergünstigungen beim Import – sogenannte Zoll- präferenzen – setzen fachliches Know-how voraus. Denn: Nicht jede Warenlieferung aus einem Part- Ausfuhr Einfuhr in Mio. Euro
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