August / September 2020
WWW.HK24.DE 57 HANDELSKAMMER HILFEN seine Angestellten wie im Krankheitsfall weiter und kann sich das Geld von der Behörde zurückholen, der Verdienstausfall aber bleibt. Werden Betriebe infolge einer Allgemeinverfügung geschlossen, tragen sie nach Auffassung der Behörden das Ri- siko hingegen allein. Dies betrifft etwa Cafés, Bars oder Knei- pen, denen der Staat allerdings etwamit Zuschüssen hilft. Fallstricke des Insolvenzrechts: Firmen, die wegen Corona in Not sind, aber Aussicht auf Sanierung haben, müssen vorerst bis Ende September nicht mehr zwingend Insolvenz beantra- gen. Beide Voraussetzungen sieht der Gesetzgeber bereits er- füllt, wenn die Firma bis 31. Dezember 2019 zahlungsfähig war. „Das ist riskant“, findet Claudius Siebert, Of Counsel bei der Wirtschaftskanzlei Fieldfisher, „weil die Regel durch einen Insol- venzverwalter widerleglich ist“. Im Insolvenzfall kann dieser also versuchen, das verspätete Stellen des Antrags als rechtswidrig zu erklären. Schlimmstenfalls drohen der Geschäftsleitung sogar strafrechtliche Folgen. Deshalb empfiehlt der Jurist einen „dop- pelten Schutzschild“: Unternehmer sollten die Zahlungsfähig- keit am 31. Dezember 2019 dokumentieren sowie detailliert no- tieren, welche Folgen die Pandemie seitdem für die Firma hatte undwas sie für eine dauerhafte Sanierung unternommen hat. Lieferengpässe/Verträge: Welche Folgen hat es, wenn Verträge durch Corona-bedingte Lieferengpässe nicht erfüllt werden kön- nen? „Hier sindzwei Dingewichtig“, sagtDr. StefanieGreifeneder, Partnerin bei Fieldfisher: „Wann wurde der Vertrag geschlossen, und gibt es eine Force-Majeure-Klausel?“ Diese regelt die Folgen beim Eintreten höherer Gewalt – wie der Corona-Pandemie. Das Problem: „Bei Verträgen, die ab Mitte, Ende März geschlossen wurden, kann bei Covid-19 von höherer Gewalt keine Rede mehr sein, da es sich zu diesemZeitpunkt nichtmehr umein unvorher- sehbares Ereignis gehandelt hat“, sodie Juristin. DieParteienkön- nen sich also nicht mehr auf die Force-Majeure-Klausel berufen und müssen die Verträge unbedingt nachbessern. Bei neuen Ver- einbarungen rät Greifeneder ohnehin zu einer Corona-Klausel. Diese könnte ein Aussetzen des Vertrags oder ein Sonderkündi- gungsrecht ermöglichen,wennes zumEngpass kommt. ANLAUFSTELLEN Allgemein: Neben den neuen Hilfsangeboten bietet die Kam- mer weiter die bisherigen Services an: die Corona-Website ( www.hk24.de/corona ), die E-Mail-Postfächer (corona@hk24. de) und die Corona-Hotline (36138-130). Recht: Zentrale Anlaufstelle ist die Mailadresse recht@hk24.de. Montags, mittwochs und donnerstags zwischen 9 und 12 Uhr ge- ben die Berater Rechtsauskünfte unter der Nummer 361 38-365. Unter www.hk24.de/corona-recht finden Sie allgemeine In- formationen sowie Links auf wichtigeWebseiten. ALEXANDER SIEBERT red ktion@h mburger-wirtsch ft.de 57 RAUMGESTALTUNG OUTDOOR-LOUNGES HOMEOFFICE Im Handel oder über szene-hamburg.com JETZT NEU! ISBN978-3-946677-47-5 SPEZIAL NR.7 2020/2021 |€7,50 WOHNEN+LEBEN LIVING GUIDE HAMBURGS HOMEOFFICE SOARBEITENHAMBURGER IN IHREMZUHAUSE PROJEKTUMZUG MITDIESENTIPPS SEID IHR BESTENSVORBEREITET BEOUTDOOR MITDIESENTRENDSWIRDDER GARTENZUMWOHNZIMMER by 001_Titel.indd 1 24.07.20 20:09
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjI2ODAz