August 2019

12 AMTLICHES NACE Gruppe NACE Abteilung Wahl- gruppe Wahlgruppentext Branchentext durch Versandhäuser, auch über das Internet, imStraßenhandel und durch Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigen- tum an den von ihnen gehandeltenWaren, zum Teil sind sie aber auch als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis. Die Handelsver- mittlung auf der Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen. Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen - außer 451100 Großhandel mit Personenkraftwagen, 4511000Großhandel mit Elektro-, Gas- u. Hybridfahrzeugen, 4511001 Großhandel mit gebrauchten Kraftwagen, 451104 Handelsvermittlung von Kraftwagen, 451900Großhandel mit Lastkraftwagen, 4519001 Großhandel mit gebrauchten Lastkraftwagen, 451901 Großhandel mit Wohnwagen undWohnmobilen, 451904 Handelsvermittlung von Lastkraft- wagen, 451905 Handelsvermittlung vonWohnwagen undWohnmobile, 4531 - Großhandel mit Kraft- wagenteilen und -zubehör, 45310Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, 453100Groß- handel mit Bereifungen, 453101 Handelsvermittlung mit Kraftwagenteilen und -zubehör, 454000 Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör, 454001 Handelsvermittlung mit Krafträ- dern, Kraftradteilen und -zubehör Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen u. Krafträdern) - zuzüglich 451100Großhandel mit Personenkraftwagen, 4511000Großhandel mit Elektro-, Gas- u. Hybridfahrzeugen, 4511001 Groß- handel mit gebrauchten Kraftwagen, 451104 Handelsvermittlung von Kraftwagen, 451900Groß- handel mit Lastkraftwagen, 4519001 Großhandel mit gebrauchten Lastkraftwagen, 451901 Groß- handel mit Wohnwagen undWohnmobilen, 451904 Handelsvermittlung von Lastkraftwagen, 451905 Handelsvermittlung vonWohnwagen undWohnmobile, 4531 - Großhandel mit Kraftwagen- teilen und -zubehör, 45310Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, 453100Großhandel mit Bereifungen, 453101 Handelsvermittlung mit Kraftwagenteilen und -zubehör, 454000Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör, 454001 Handelsvermittlung mit Krafträdern, Kraft- radteilen und -zubehör Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) VERKEHR UND LAGEREI Dieser Abschnitt umfasst die Personen- und Güterbeförderung im Linien- oder Gelegenheitsverkehr auf Schienen, in Rohrfernleitungen, auf der Straße, zuWasser und in der Luft sowie damit verbundene Tätigkeiten wie Betrieb von Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen, Parkplätzen und Parkhäusern sowie Frachtumschlag, Lagerei usw. Eingeschlossen sind auch die Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer oder Bedienungspersonal sowie Post-, Kurier- und Expressdienste. Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte Transport in Rohrfernleitungen Personenbeförderung in der See- u. Küstenschifffahrt Güterbeförderung in der See- u. Küstenschifffahrt Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Personenbeförderung in der Luftfahrt Güterbeförderung in der Luftfahrt u. Raumtransport Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr Post-, Kurier- u. Expressdienste GASTGEWERBE Dieser Abschnitt umfasst die kurzzeitige Gewährung von Unterkunft sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum in der Regel sofortigen Verzehr. Art und Umfang von zusätzlichen Dienstleistungen können innerhalb dieses Abschnitts stark variieren. Nicht eingeschlos- sen ist die langfristige Unterbringung am gewöhnlichenWohnsitz, die unter das Grundstücks- und Wohnungswesen fällt (Abschnitt L). Nicht unter diesen Abschnitt fällt ferner die Zubereitung von Speisen oder Getränken, die entweder nicht zum sofortigen Verzehr geeignet sind oder über unab- hängige Vertriebskanäle verkauft werden, d. h. durch den Groß- oder Einzelhandel. Die Zubereitung solcher Nahrungsmittel fällt unter Abschnitt C – Verarbeitendes Gewerbe. Beherbergung Gastronomie INFORMATIONUND KOMMUNIKATION Dieser Abschnitt umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Informations- und kulturellen Angebo- ten, die Bereitstellung der Mittel zur Übertragung und Verteilung dieser Produkte, einschließlich der Datenübertragung und zur Kommunikation, Tätigkeiten imBereich der Informationstechnologie, die Verarbeitung von Daten und andere Informationsdienstleistungen. Unter diesen Abschnitt fallen: das Verlagswesen, einschließlich des Verlegens von Software (Abteilung 58); die Herstellung von Filmen und von Tonaufnahmen sowie das Verlegen von Musik (Abteilung 59); die Herstellung und Ausstrah- lung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (Abteilung 60); die Telekommunikation (Abteilung 61); Dienstleistungen der Informationstechnologie (Abteilung 62) und sonstige Informationsdienstleistun- gen (Abteilung 63). ZumVerlagswesen gehört auch der Erwerb von Eigentumsrechten an Inhalten (Informationsprodukten), die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, indem auf verschiede- neWeise für ihre Vervielfältigung und Verbreitung gesorgt wird. Dieser Abschnitt umfasst alle mögli- G G G H H H H H H H H H H H H H H I I I J 3 4 3 9 5 9 5 5 9 5 9 5 9 5 5 5 9 9 Einzelhandel Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler Einzelhandel Tourismus und Freizeitwirtschaft Güterverkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Güterverkehr Güterverkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Güterverkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Güterverkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Güterverkehr Güterverkehr Güterverkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Tourismus und Freizeitwirtschaft 45 46 47 491 492 493 494 495 501 502 503 504 511 512 52 53 55 56

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