August 2019
11 AMTLICHES oder Gas erzeugen und verteilen bzw. deren Erzeugung und Verteilung überwachen. Ebenfalls einge- schlossen ist dieWärme- und Kälteversorgung. Energieversorgung WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UNDABFALLENTSORGUNGUND BESEITIGUNGVONUMWELTVERSCHMUTZUNGEN Dieser Abschnitt umfasst Tätigkeiten imZusammenhang mit der Entsorgung (Sammlung, Behand- lung und Beseitigung) verschiedener Abfälle, wie z. B. fester oder nicht fester Abfälle aus Industrie, Energie und Umwelt, Gewerbe oder Haushalten, sowie die Sanierung von Altlasten. Die Endprodukte der Abfall- oder Abwasserbehandlung können entweder beseitigt oder neuen Produktionsprozessen zugeführt werden. Auch Tätigkeiten der Wasserversorgung fallen unter diesen Abschnitt, da sie häufig entweder in Verbindung mit der Abwasserbehandlung durchgeführt werden oder von Einheiten er- bracht werden, die auch mit der Abwasserbehandlung befasst sind. Wasserversorgung Abwasserentsorgung Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung Beseitigung v. Umweltverschmutzungen u. sonstige Entsorgung BAUGEWERBE Dieser Abschnitt umfasst allgemeine und spezialisierte Hoch- und Tiefbautätigkeiten. Dazu zählen Neubau, Instandsetzung, An- und Umbau, die Errichtung von vorgefertigten Gebäuden oder Bauwer- ken auf demBaugelände sowie provisorischer Bauten. Es handelt sich um die Errichtung vonWohn-, Büro- und Geschäftsgebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden der Versorgungswirtschaft, land- wirtschaftlichen Gebäuden usw. einerseits sowie von Autobahnen, Straßen, Brücken, Tunneln, Bahn- verkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und anderenWasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisati- onen, Industrie, Energie und Umweltanlagen, Rohrleitungen und elektrischen Leitungen, Sportanlagen usw. andererseits. Diese Arbeiten können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt wer- den. Ein Teil der Arbeiten, manchmal auch die gesamte praktische Arbeit, kann an Subunternehmer vergeben werden. Einheiten, die die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt innehaben, fallen unter diesen Abschnitt. Ebenfalls eingeschlossen sind die Renovierung von Gebäuden und Ingenieurbauten. Dieser Abschnitt umfasst den vollständigen Bau von Gebäuden (Abteilung 41) und von Tiefbauten (Abteilung 42) sowie spezialisierte Bautätigkeiten, insofern diese nur einen Teil der gesamten Bauar- beiten darstellen (Abteilung 43). Die Vermietung von Baugeräten mit Bedienungspersonal wird nach der jeweils mit diesen Geräten ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert. Dieser Abschnitt umfasst auch die Realisierung vonWohnungsbauvorhaben und anderen Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung. Zielen die Bautätigkeiten nicht auf einen späteren Verkauf der Bauwerke, sondern auf deren Nutzung ab (z. B. durch die spätere Vermie- tung von Räumen in diesen Gebäuden oder die Nutzung von Anlagen zu Produktionszwecken), sind die Einheiten nicht hier einzuordnen, sondern nach ihren operativen Tätigkeiten, z. B. Grundstück- und Wohnungswesen, Herstellung vonWaren usw. Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe HANDEL; INSTANDHALTUNGUNDREPARATUR VONKRAFTFAHRZEUGEN Dieser Abschnitt umfasst den Groß- und Einzelhandel (d. h. Verkauf ohneWeiterverarbeitung) mit jeder Art vonWaren und die Erbringung von Dienstleistungen beimVerkauf vonWaren. Groß- und Einzelhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Waren. Der Abschnitt umfasst außerdem die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Verkauf ohneWeiterverarbeitung umfasst die imHandel übliche Behandlung (handelsübliche Manipulation) wie Sortieren, Klassieren und Zu- sammenstellen vonWaren, Mischen vonWaren (zumBeispiel Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt). Abteilung 45 umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughandel und -reparatur, während zu den Abteilungen 46 und 47 alle sonstigen Verkaufstätigkeiten gehören. Die Unterscheidung zwischen Abteilung 46 (Großhandel) und Abteilung 47 (Einzelhandel) erfolgt nach dem vorherrschenden Kundentyp. Großhandel umfasst denWiederverkauf (Verkauf ohneWeiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzel- händler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder denWieder- verkauf an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber, auch über das Internet. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentü- mer der von ihnen gehandeltenWaren sind. Dazu zählen beispielsweise Industrie, Energie und Um- weltzulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlas- sungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaueinheiten getrennt von ihren Produktionsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Produktionseinrichtungen abwickeln. Ferner zählen dazuWaren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter, die imNamen und auf Rechnung anderer Handel treiben, sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossen- schaften. Die Tätigkeit von Großhändlern besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusam- menzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre KundenWerbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten. Einzelhandel umfasst denWiederverkauf (Verkauf ohneWeiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, einschließlichWarenhäusern, an Ständen, NACE Gruppe D E E E E E F F F F G NACE Abteilung 7 7 7 7 7 7 7 7 Wahl- gruppe Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Wahlgruppentext Branchentext 35 36 37 38 39 41 42 43
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