August 2019
10 AMTLICHES Branchentext LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI Dieser Abschnitt umfasst die Nutzung der pflanzlichen und tierischen natürlichen Ressourcen. Dazu zählen Tätigkeiten wie Pflanzenbau, Tierzucht und Tierhaltung, Holzgewinnung und die Gewinnung anderer pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben oder in freier Natur. Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten Forstwirtschaft und Holzeinschlag Fischerei und Aquakultur BERGBAU UNDGEWINNUNGVON STEINENUND ERDEN Dieser Abschnitt umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Die Förderung solcher Rohstoffe erfolgt mit unterschiedlichen Verfahren: imUntertage- oder Übertage-Bergbau, mit Bohrungen, imMeeresbo- denbergbau usw. Er umfasst auch zusätzliche Tätigkeiten zur Aufbereitung von Rohstoffen für den Absatz, z. B. Zerkleinern, Mahlen, Waschen, Sortieren, Konzentration von Erzen, Verflüssigung von Erdgas und Agglomeration von festen Brennstoffen. Diese Tätigkeiten werden häufig von den Förder- betrieben selbst und/oder von nahe der Förderstelle gelegenen Einheiten ausgeführt. Kohlenbergbau Gewinnung v. Erdöl u. Erdgas Erzbergbau Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden VERARBEITENDESGEWERBE Dieser Abschnitt umfasst die mechanische, physikalische oder chemische Umwandlung von Stoffen oder Teilen inWaren. Es handelt sich dabei umRoh- oder Grundstoffe aus Landwirtschaft, Forstwirt- schaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden sowie um Erzeugnisse dieses Abschnitts selbst. Die wesentliche Änderung oder Neugestaltung vonWaren wird generell als Herstellung vonWaren angesehen und demVerarbeitenden Gewerbe zugeordnet. Freilich ist das vorstehend beschriebene Kriterium allein nicht ausreichend, um die Herstellung vonWaren zu definie- ren (siehe weiter unten den Hinweis zur Verarbeitung von Abfällen). Das Ergebnis des Herstellungs- verfahrens sind entweder Fertigwaren für den Gebrauch oder Verbrauch und Halbwaren zur weiteren Be- oder Verarbeitung. Beispiel: Das Erzeugnis der Tonerderaffination ist Einsatzgut für die Primärer- zeugung von Aluminium, Primäraluminium ist Einsatzgut für Drahtziehereien und Aluminiumdraht ist Einsatzgut für die Herstellung von Fertigdraht. Die Herstellung von spezifischen Teilen, Zubehör und Zusatzvorrichtungen für Maschinen und Geräte wird generell der gleichen Klasse zugeordnet wie die Herstellung der entsprechenden Maschinen und Geräte. Die Herstellung von unspezifischen Teilen von Maschinen und Geräten, z. B. Motoren, Kolben, Elektroinstallationsmaterial, Ventile, Getriebe, Kugel lager, wird getrennt von den Maschinen und Geräten in den entsprechenden Klassen eingeordnet. Gleichwohl ist die Herstellung spezifischer Teile oder spezifischen Zubehörs durch Gießen oder Extru- dieren von Kunststoffen in der Gruppe 22.2 inbegriffen. Das Zusammenbauen der Teile vonWaren gilt ebenfalls als Herstellung vonWaren. Hierzu zählt der Zusammenbau vonWaren sowohl aus selbst hergestellten als auch aus zugekauften Teilen. Herstellung von Nahrungs- u. Futtermitteln Getränkeherstellung Tabakverarbeitung Herstellung von Textilien Herstellung von Bekleidung Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) Herstellung von Papier, Pappe undWaren daraus Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Kokerei u. Mineralölverarbeitung Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Metallerzeugung u. -bearbeitung Herstellung von Metallerzeugnissen Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen Maschinenbau Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen Sonstiger Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln Herstellung von sonstigenWaren Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen ENERGIEVERSORGUNG Dieser Abschnitt umfasst die Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- undWarmwasserversorgung u. Ä. durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen. Der Umfang des Netzes ist nicht entscheidend. Eingeschlossen ist auch die Versorgung von Industrie, Energie und Umwelt- und Gewerbegebieten, sowie vonWohngebäuden. Unter diesen Abschnitt fällt daher der Betrieb von Anlagen, die Elektrizität NACE Gruppe 01 02 03 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 NACE Abteilung A A A A B B B B B B C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C C D Wahl- gruppe 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 Wahlgruppentext Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt Industrie, Energie, Umwelt "Anlage (zu § 8 Absatz 1) Zuordnung der Kammerzugehörigen zu denWahlgruppen – Sortierung nach Branchen –
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