August 2018

Für die Beantragung einer Wohnimmobi- lienverwalter-Erlaubnis wenden Sie sich an das zuständige Verbraucherschutz- amt in Ihrem Bezirk. Weitere Infos unter www.hk24.de/immobilienregeln Erlaubnis beantragen Für gewerbliche Verwalter von Wohnim- mobilien wird in Paragraf 34c der Gewer- beordnung erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf Wohnungseigentumsverwalter (WEG) und Verwalter von Mietverhältnis- sen von Wohnraum für Dritte, die das Ge- setz unter der Bezeichnung „Wohnimmo- bilienverwalter“ zusammenfasst. Voraus- setzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässig- keit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaft- pflichtversicherung nachweisen kann. Außerdem müssen Wohnimmobili- enverwalter sowie Immobilienmakler künftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen: insgesamt 20 Stunden inner- halb von drei Jahren. Die Fortbildungs- pflicht gilt zum einen für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwir- kende beschäftigte Personen. Zum ande- ren ist sie für die Gewerbetreibenden selbst erforderlich, wobei es ausreicht, wenn eine angemessene Zahl von beim Gewerbetreibenden beschäftigten, vertre- tungsberechtigten Aufsichtspersonen die Weiterbildung absolviert. Vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2018 bereits tätige Wohnimmobi- lienverwalter, die ihre Tätigkeit weiterhin ausüben wollen, müssen bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis beantragen. Neue Regeln für Makler Die Berufszulassung für gewerbli- che Wohnimmobilienverwalter wird zum 1. August 2018 neu geregelt. Ingo Lumbeck ingo.lumbeck@hk24.de Telefon 36138-933 Anja Naumann anja.naumann@hk24.de Telefon 36138-561 Hamburger Wirtschaft ANZEIGENBERATUNG Kumst Medien Vermarktungsgesellschaft mbH Telefon 040 / 5 24 72 26 83 Buchen Sie jetzt schon für die nächsten Ausgaben! Die nächsten Themen: September Ausgabe 2018 Fokus-Thema: SICHERHEIT Oktober Ausgabe 2018 Fokus: ARBEITSWELTEN November Ausgabe 2018 Fokus: HANDEL Vergleichbarkeit mit verschiedenen Baustellen ermöglichen. Zumindest theoretisch – in der Praxismüssen viele Einflussfaktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Wetter und unter- schiedliche Untergründe. „Jede Bau- stelle ist ein Unikat“, bestätigt Marina Tschishoff von der Ed. Züblin AG. Einfluss haben auch Firmen, die ihre eigenenMaschinen oder Baucon- tainer stellen. Das federführende Bauunternehmen nimmt leider selten Einfluss auf die Energieeffizienz des eingesetzten Equipments. Auch dabei kann die Handelskammer helfen: Nach einer Begehung auf der Baustelle „Neuer Wall“ unterstützten ihre Um- weltberater die Ed. Züblin AG durch Vorschläge zur Energiemessdatener- fassung, Energieeffizienz von Baucon- tainern und Möglichkeiten der Mitar- beitermotivation. Für eine wirklich nachhaltige Stra- tegie sindmotivierteMitarbeiter nötig. Je stärker das Interesse der Belegschaft für die Steigerung der Energieeffizienz und für den Klimaschutz geweckt wer- den kann, desto eher sind sie bereit, aktiv Energieeffizienzpotenziale zu erschließen. Die Kür ist natürlich die Nutzung eines Energiemanagementsystems, das einen kontinuierlichen Verbesserungs- prozess gewährleistet. Unterstützend für die Bauphase sind Softwarelösun- gen, wie BIM (Building Information Modeling) oder das Prinzip „Effizienter Bauen“ nach den Grundsätzen von „Lean Construction“, einer Adaptierung des Toyota-Produktionssystems auf den Baubereich. Energieeffizienz wird auch durch den zunehmenden Kostendruck für alle Unternehmen, die bei einem Bau beteiligt sind, immer wichtiger. Nicht nur die Reduzierung der Energiekosten und des CO2-Ausstoßes tragen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähig- keit bei, sondern auch der Marketing- und Imagevorteil.

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