JUNI/JULI 2021

HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 CORONA- UNTERSTÜTZUNG HILFE IN CORONA-ZEITEN: EIN AKTUELLER ÜBERBLICK U nsere Handelskammer steht ihrenMit- gliedern weiterhin zur Seite – per E- Mail, im Video-Chat oder am Telefon. Die Corona-Hotline 36138-130 erreichen Sie montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr. INDIVIDUELLE KRISENBERATUNG Der langeWinter-Lockdown hat die Lage für etliche Firmen ver- schlimmert. Doch falls diese nicht zahlungsunfähig, sondern durch Corona überschuldet sind, können sie die Wende schaf- fen. Die Kammer hilft dabei: Im Video-Chat kommen Unterneh- mer mit Experten der Handelskammer und Insolvenzanwälten zusammen und besprechen Wege aus der Krise. Für die 45-mi- nütige kostenlose Beratung ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Infos, Termine und Anmeldung unter: www.hk24.de/restrukturierung KFW-SCHNELLKREDIT FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE Den Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es seit Ende vergangenen Jahres auch für Solo-Selbststän- dige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. So können auch diese Betriebe Förderkredite von bis zu 300000 Euro über ihre Hausbank erhalten. Die Corona-Maßnahmen werden langsam gelockert, doch der Bedarf an Hilfen ist nach wie vor groß. Die Handelskammer unterstützt ihre Mitglieder weiterhin mit Infos, Service und Beratungen, insbesondere zu Fragen der Finanzierung. Wir geben Corona keine Chance! www.hk24.de/WirGebenCoronaKeineChance ZUSCHÜSSE Die Überbrückungshilfe III läuft noch bis 30. Juni und lässt sich bis 31. August beantragen. Mit ihr unterstützt die Bun- desregierung Unternehmen und Solo-Selbstständige. Mit den Zuschüssen des Bundes können Betriebe Fixkos- ten für Miete oder Instandhaltung finanzieren, aber auch Hygiene- undDigitalisierungsmaßnahmen. Dazu gehören etwa der Aufbau eines Online-Shops, Investitionen in digitales Mar- keting über Social Media oder eine SEO-optimierteWebsite so- wie Fortbildungen zu digitalen Geschäftsmodellen. Förderbar sind imRahmen eines Hygienekonzepts auch Corona-bedingte Baumaßnahmen wie Trennwände sowie Anschaffungen, etwa von Luftreinigern oder Schutzmasken. Die Maßnahmen lassen sich auch rückwirkend finanzie- ren, in jedem Fall ist jedoch eine Begründung und Einzelfall- prüfung erforderlich. Für Unternehmen müssen Steuerbera- ter oder Wirtschaftsprüfer den Antrag stellen. Solo-Selbstständige können im Rahmen dieser Hilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7500 Euro und lässt sich ohne „prü- fendenDritten“ beantragen. Antragsberechtigt sind Solo-Selbst- ständige, die ihr Einkommen imJahr 2019 zumindestens 51 Pro- zent aus ihrer selbstständigenTätigkeit erzielt haben. Die Bundesregierung diskutiert derzeit übrigens über eine Verlängerung der Überbrückungshilfe. Bis Redaktionsschluss Impulse für Immobilien. # W I R K L I C H M A C H E R S E I T 1 9 1 9

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