Juni 2020
RECHTS TIPPS Waren des täglichen Bedarfs verpacken oder einräu- men. Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist zum Teil erlaubt. Der Zeitausgleich dafür muss erst innerhalb von acht statt wie bisher binnen zwei Wochen erfolgen. Diese Regelung gilt zunächst bis 30. Juni. Insolvenzen später beantragen Unternehmen, die nachweislich infolge der Corona- Krise zahlungsunfähig geworden sind oder sich über- schuldet haben, müssen vor dem 30. September keinen Insolvenzantrag stellen – vorausgesetzt, es bestehen Aussichten, die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Die Firmen sollen so die Chance haben, sich etwa durch staatliche Hilfen zu erholen. Gesundheitsschutz amArbeitsplatz Mindestens 1,50Meter Abstand: Das gilt auch amAr- beitsplatz, so die derzeitigen Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Falls das nicht möglich ist, sind etwa Mund- und Nasen- schutz zu tragen oder die Arbeitsplätze mit Plexiglas- scheiben zu trennen. Durch Sperrungen, Markierun- gen oder Zugangskontrollen sollen die Unternehmen dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter nicht zu nahe ALEXANDER SIEBERT redaktion@hamburger-wirtschaft.de kommen – auch in den Pausen. Außerdem sind Flüssig- seife und Handtuchspender zu stellen. Bei Missach- tung droht im schlimmsten Fall Betriebsschließung. Fürsorgepflicht bei Dienstreisen Dienstreisen sind nicht grundsätzlich verboten. Für Aus- landsreisen besteht aber bis mindestens 14. Juni eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Der Arbeitnehmer darf sie daher in der Regel verweigern. Auch bei Dienstreisen in Deutschland muss der Arbeit- geber zwischen den gesundheitlichen Risiken für den Angestellten und den betrieblichen Interessen abwägen. Hauptversammlung per Internet Börsennotierte Unternehmen und Aktionäre dürfen laut einem neuen Gesetz sogar dann digital tagen, wenn das in der Satzung noch nicht vorgesehen ist – vorausgesetzt, der Aufsichtsrat stimmt zu und die Ak- tionäre können ihr Stimmrecht elektronisch nutzen. Zudem sollten zumindest Versammlungsleiter und Notar vor Ort sein.
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