Mai 2018

HAMBURGER WIRTSCHAFT 05 / 18  TRENDS 44 FOTOS: ISTOCK.COM/DEEPBLUE4YOU, KASTO80 W er selbst angebaute Kartoffeln auf dem Wochenmarkt ver- kauft, keine Webseite betreibt und auch per E-Mail nicht für die Kunden erreichbar ist, kann jetzt aufhören zu le- sen. Er gehört zur verschwindend kleinen Minderheit von Unternehmen, für die die neue europäische Datenschutz-Grundver- ordnung keine Bedeutung hat. „Schät- zungsweise 98 Prozent unserer Mitglieder dürften tatsächlich von dem Gesetz be- troffen sein“, sagt Handelskammer-Exper- tin Wenke Henneberg. Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – mit dieser Drohkulisse will die DS-GVO Unternehmen davon überzeugen, das Thema Datenschutz ernst zu nehmen. Eine grundsätzlich gute Idee, darin sind sich Experten einig. Außerdem waren viele Regelungen im deutschen Recht längst verankert. Doch Unternehmen werden mit der DS-GVO mit komplexen Aufgaben kon- frontiert. „Wir sehen in dem neuen Daten- schutzrecht eine extrem messbare Belas- tung für Firmen“, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Paul von der Hamburger Kanz- lei NBS-Partners. Gemeinsam mit seinem Kollegen Pascal Verma ist Paul in Unter- nehmen aktiv, um das neue Datenschutz- recht umzusetzen, zu dem auch eine Neu- fassung des Bundesdatenschutzgesetzes gehört. „Wir sehen einen Paradigmen- wechsel, denn das Unternehmen muss jetzt jederzeit nachweisen können, dass es Daten rechtskonform verarbeitet“, so Verma. Eigentlich ist es bereits zu spät, um die Frist bis Ende Mai einzuhalten, doch besser spät starten als gar nicht. Was Un- ternehmen nach Meinung der Fachleute sofort in Angriff nehmen sollten: ● Mit der Bestandsaufnahme beginnen, wo und wie Datenverarbeitung im Un- ternehmen stattfindet. Die DS-GVO ver- langt von Unternehmen ab 250 Mitarbei- tern immer ein Verzeichnis aller Verarbeitungsaktivitäten. „Das wird schnell ein komplexes Handbuch“, weiß Anwalt Wolfgang Paul aus der Praxis. „Auch wenn das nicht mehr bis zum Stichtag zu schaffen ist, sollten Unter- nehmen zumindest damit begonnen ha- ben.“ Denn wenn die Datenschutzbe- hörde prüft, will sie zumindest sehen, dass Unternehmen aktiv sind. ● Die Datenschutz-Hinweise auf der Webseite auf den aktuellen Stand bringen. ● Verträge mit den sogenannten „Auf- tragsverarbeitern“ abschließen. Dazu gehören zum Beispiel Callcenter, Hoster oder IT-Dienstleister, die imRahmen der Wartung der EDV Zugriff beispielsweise auf Kundendaten erhalten. ● Unternehmen mit mehr als zehn Mitar- beitern, die ständig mit der automati- sierten Verarbeitung personenbezoge- ner Daten beschäftigt sind, müssen in der Regel einen Datenschutzbeauftrag- ten bestimmen. Das sollte gut überlegt sein, denn für Datenschutzbeauftragte gilt zum Beispiel ein besonderer Kündi- gungsschutz. Und die Firmen sollten natürlich Bera- tung suchen. Denn diese Liste repräsen- tiert nur einen kleinen Teil der Aufgaben, die notwendig werden können. Jedes Un- ternehmen muss entsprechend seines ei- genen Profils aktiv werden. Auf der Website der Handelskammer Hamburg finden Ratsuchende ein aus- führliches Dossier zum Thema: www.hk24.de/dsgvo Torsten Meise redaktion@hamburger-wirtschaft.de Telefon 36138-563 Letzter Aufruf: DS-GVO Der Countdown läuft: Am 25. Mai tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) endgültig in Kraft. Daher ist es höchste Zeit, aktiv zu werden. Die HW erklärt, wie. WIR BERATEN UNTERNEHMEN

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