APRIL/MAI 2026

Fitnesskur für Betriebe Auch kleine Firmen müssen für Arbeitsschutz sorgen. Aber wie erfüllt man die gesetzlichen Pflichten – und stärkt die Gesundheit der Mitarbei- tenden? Hilfe bieten Dienstleister und Beratungsstellen. Für Hamburger Unternehmen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich zur Umsetzung gesundheitsgerechter Bedingungen im Betrieb beraten zu lassen. Vor allem KMU wissen oft nicht, dass sie im Arbeitsschutz konkrete P ichten haben. spektive Arbeit & Gesundheit. Dort können sich Un- ternehmen kostenlos zur Umsetzung gesundheits- gerechter Bedingungen im Betrieb beraten lassen. Immer wieder hält die PAG auch Vorträge in der Han- delskammer, die Prävention als zentrale Aufgabe sieht: Es gilt, „langfristig ein Gesundheitssystem zu schaffen, in demmehr Geld für die Gesunderhaltung als für die Behandlung von Krankheiten ausgegeben werden kann“, betont die Kammer in ihrem Posi- tionspapier „Gesundheitsstandort Hamburg 2040“. Ein Schwerpunkt der PAG-Beratung liegt auf der gesetzlich vorgeschriebenen Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen, die sich auch auf die körperliche Gesundheit auswir- V iele kleinere Unternehmen wissen gar nicht, dass sie im Arbeitsschutz sehr konkrete Pflichten haben“, sagt Heike Klamroth von der Ministerialabteilung für Arbeitsschutz in Ham- burg. Schon ab einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person muss jede Firma die Risiken am Arbeitsplatz ermitteln, beurteilen und Schutz- maßnahmen umsetzen. Diese Gefährdungsbeurtei- lung schreibt Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vor. Bei mangelhafter Dokumentation können Bußgelder bis zu 5000 Euro anfallen, bei Ver- stößen gegen den Arbeitsschutz bis zu 30 000 Euro. Gemeinsammit der Wirtschaftsbehörde fördert das Amt für Arbeitsschutz die Anlaufstelle PAG Per- HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 50 FOTOS: NINA HÖFFKEN /PAG (2), MOTIO GMBH HAMBURG GESUNDHEITS MANAGEMENT

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