APRIL/MAI 2026

ANTJE THIEL Die Einführung der ePA wurde in Deutschland erst- mals 2003 be- schlossen. Aber erst 2021 startete mit Version 1.0 die erste nutzbare elektronische Akte: Die Nutzung war freiwillig und erforderte eine aktive Zustim- mung der gesetz- lich Versicherten. Im Januar 2025 startete die „ePA für alle“ in drei Modellregionen, im April 2025 ging sie in die flä- chendeckende Nutzung für alle Versicherten. Seit Oktober 2025 müssen alle Leis- tungserbringer die ePA nutzen. Auch danach hat die Hackervereini- gung Chaos Com- puter Club (CCC) immer wieder auf vereinzelte Sicher- heitslücken hin- gewiesen und strukturelle Pro- bleme angemahnt. Malte Bornholdt (li.) und Hosun Lee leiten gemeinsam die Bornholdt Lee GmbH, die sich auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) spezialisiert hat. vielen Punkten ein PDF-Grab. Es dauert viel zu lange, bis man in so einer digitalen Akte etwas findet.“ Die verbreitete Skepsis der Ärzteschaft gegenüber der ePA kann Aschenberg deshalb sogar nachvollziehen. Mangels zertifizierter und gut integrierter da- tenbasierter Softwarelösungen kommen dann im Klinikalltag andere digitale Tools zum Einsatz, teil- weise auch in rechtlichen Grauzonen. „Wenn die Kli- nikleitung aufgrund von Datenschutzbedenken die Nutzung von LLM untersagt, verwenden die Mitar- beitenden eben ihre privaten Handys – einfach weil diese Tools mittlerweile so gute Ergebnisse liefern“, weiß Aschenberg und fordert: „Man sollte diese Graubereiche adressieren und rechtssichere Mög- lichkeiten schaffen. Statt Verboten brauchen wir praxistaugliche Lösungen.“ Eine Forderung, die die Handelskammer teilt: In ihrem Positionspapier „Gesundheitsstandort Ham- burg 2040“ kritisiert sie die „besonders strikte An- wendung der DSGVO in Deutschland“ und fordert insbesondere „eine einfachere Nutzung von (pseudo- nymisierten) Gesundheitsdaten“. Auch Hosun Lee, einer der Geschäftsführer des Hamburger Digital- Health-Unternehmens Bornholdt Lee GmbH, sieht Regulatorik und Datenschutz als größte Brems- klötze, die Entwicklungs- und Abstimmungszyklen unnötig verlängern. „Wir brauchen Vereinfachungen und mehr Pragmatismus, damit Innovationen schneller in der Versorgung ankommen.“ Vorsprung bei Gesundheits-Apps Immerhin ist Deutschland nicht in allen Teilaspek- ten der Digitalisierung Schlusslicht. Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – dem Spezialge- biet der Bornholdt Lee GmbH – geben hiesige Anbie- ter sogar das Tempo vor. Start-ups, die eine Idee für eine solche innovative Gesundheits-App haben, kön- nen sich an das Unternehmen wenden. Bornholdt Lee begleitet sie dann bei Konzeption, Entwicklung, Zertifizierung und Marktplatzierung. Co-Geschäfts- führer Malte Bornholdt berichtet: „In Sachen DiGA hat Deutschland tatsächlich international früh Maß- stäbe gesetzt, das DiGA-Konzept wurde bislang nir- gends so konsequent umgesetzt wie hier. Deutsch- land hat hier mehrere Jahre Vorsprung. Aber wir sollten aufpassen, dass andere Länder uns jetzt nicht auch in diesemThema überholen.“ Nicht nur Start-ups, auch Ärztinnen und Ärzte hätten häufig innovative Ideen für neue Anwendun- gen. Schließlich können DiGA die Versorgung ver- bessern, die Therapietreue stärken und bei der Prä- vention unterstützen. „Wer von früh bis spät in der Patientenversorgung arbeitet, hat allerdings kaum Ressourcen, gute Ideen in marktreife Produkte zu überführen“, meint Bornholdt. „Wir verstehen uns als Enabler, die dafür sorgen, dass es machbar wird.“ Hamburg bietet dafür recht günstige Vorausset- zungen. So lobt Bornholdt die Förderprogramme der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) und der Bürgschaftsbanken. „Wir sind auch imMen- torenprogramm der Handelskammer aktiv, wo wir Start-ups beraten und helfen.“ Gleichzeitig bleibe die Kapitalbeschaffung anspruchsvoll. „Viele junge Un- ternehmen suchen länger als ein Jahr nach einer Finanzierung für ihre Idee“, sagt Bornholdt, „diese Hürde ist hoch und hemmt die Innovationskraft.“ Für Tiplu hingegen greifen vor allem bundes- weite Fördermöglichkeiten wie die steuerliche For- schungszulage: Wenn ein Betrieb Mitarbeitende be- schäftigt, die an innovativen, technologiegetriebenen Projekten arbeiten, kann es auf diese Personalkosten anteilig eine steuerliche Erstattung von bis zu 35 Pro- zent erhalten. „Das ist für unsere Arbeit ein ganz zentraler Faktor“, betont Aschenberg. Wir brauchen Vereinfachungen und mehr Pragmatismus, damit Innovationen schneller in der Versorgung ankommen. HOSUN LEE HAMBURGER-WIRTSCHAFT.DE 48 FOTO: XENIA BLUHM DIGITAL HEALTH

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI2ODAz