APRIL/MAI 2021

HAMBURGER WIRTSCHAFT 18 FÖRDER PROGRAMM FOTO: ISTOCK.COM/GETTY IMAGES Finanzspritze für Digitalisierung Der lange von der Handelskammer geforderte und nun beschlossene „Hamburger Digitalbonus“ fördert Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen. D ie derzeitige Pandemie zeigt, wie wichtig digitalisierte Geschäftsprozesse für den Erfolg oder sogar das Überleben von Unter­ nehmen sind. Um Hamburger Betriebe bei der Ein­ richtung zu unterstützen, beschloss der Senat ein 30 Millionen Euro schweres Förderprogramm, das sich offiziell „Hamburg Digital“ nennt. Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wer kann vomDigitalbonus profitieren? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus gewerb­ licher Wirtschaft und Handwerk sowie freie Berufe mit weniger als 250 Mitarbeitenden auf Basis von Voll­ zeitäquivalentenund einer Betriebsstätte inHamburg. Was wird gefördert? Es werden Beratungsleistungen zur Erarbeitung eines Digitalisierungsplans (Modul eins: „Digital Check“) sowie Investitionen in Hard- und Software (Modul zwei: „Digital Invest“) bezuschusst. In beiden Modulen sollen die Vorhaben zur Erhöhung der IT- Sicherheit oder zumdigitalenWandel des Unterneh­ mens beitragen. Letzteres kann sich etwa auf die Digitalisierung von Produktionsprozessen und Ver­ fahren, zum Beispiel 3D-Druck, oder die Digitalisie­ rung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungenwie digitale Plattformen beziehen. In Modul eins, dem „Digital Check“, werden Beratungen gefördert, aus denen Realisierungskon­ zepte für Digitalisierungsvorhaben hervorgehen. Die Förderhöhe liegt bei bis zu 5000 Euro, die För­ derquote bei 50 Prozent. Das Konzept soll den In­ halt der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahmen, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investi­ tionen sowie den Umsetzungszeitplan beschreiben. In Modul zwei („Digital Invest“) können Investi­ tionen in Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleistende, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind, mit bis zu 17000 Euro bei einer Förderquote von 30 Prozent bezuschusst werden. Das Programmschließt somit die Lücke für kleinere Digitalisierungsinvestitionen, die bislang unter die Grenze der 17000 Euro Mindestförderung des Bundesförderprogramms „Digital Jetzt“ fallen. Wann kommt der Digitalbonus? Modul eins startete bereits imMärz. Der Beginn für die Investitionszuschüsse in Modul zwei ist für den 12. April vorgesehen. Wie kann ich den Digitalbonus beantragen? Der Antrag erfolgt über ein Online-Tool bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) unter www.ifbhh.de . Die Module eins und zwei müssen separat beantragt werden. Es ist möglich, nur eines der beiden Module in Anspruch zu neh­ men. Der vorgesehene Regelfall ist aber, dass Unter­ nehmen beideModule nacheinander nutzen. Wie komme ich an weitere Informationen? Unter www.hk24.de/digitalbonus finden Sie alle verfügbaren Informationen zumDigitalbonus sowie Links zu weiterführenden Informationsquellen. Au­ ßerdem werden Sie etwa über die Entstehung des Digitalbonus informiert – von der Forderung durch dieHandelskammer bis zur Umsetzung. Detaillierte Hin- weise dazu, wer genau förderbe- rechtigt ist und welche Maßnah- men im Einzelnen vomDigitalbonus bezuschusst wer- den (inklusive einer Positiv-/Negativ- liste), entnehmen Sie der Förder- richtlinie unter www.ifbhh.de/ foerderprogramm/ hamburg-digital ELISABETHWEISSBECKER elisabeth.weissbecker@hk24.de

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