APRIL/MAI 2021

HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 CORONA UNTERSTÜTZUNG SO HILFT IHNEN DIE HANDELS KAMMERWÄHREND DER PANDEMIE D as Expertenteam der Handelskammer befindet sich weiter im Dauereinsatz und steht den Mitgliedern bei Fragen und Problemen zur Seite – per E-Mail, am Telefon oder imVideo-Chat. INDIVIDUELLE KRISENBERATUNG Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig, sondern durch Corona überschuldet sind, können die Wende schaffen. Die Kammer hilft dabei: Im Video-Chat kommen Unternehmer so- wohl mit Experten der Handelskammer als auchmit Insolvenz- anwälten zusammen, besprechen die Situation und suchen Wege aus der Krise. Die 45-minütige Beratung ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich. Die nächsten Termine: 29. April, 20. Mai, 10. Juni und 1. Juli von 15 bis 17 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter: www. hk24.de/restrukturierung KFW SCHNELLKREDIT FÜR SOLO SELBSTSTÄNDIGE Den Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es seit Ende vergangenen Jahres auch für Solo-Selbststän- dige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. So können auch diese Betriebe Förderkredite von bis zu 300000 Euro über ihre Hausbank erhalten. WEITERE FINANZHILFEN Die am 1. Januar gestartete Überbrückungshilfe III läuft noch bis 30. Juni. Mit ihr unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Solo-Selbstständige. Diese Hilfen sind Zu- schüsse des Bundes, mit denen Betriebe Fixkosten für Miete oder Instandhaltung finanzieren können. Beantragen müssen das Geld Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Solo-Selbstständige können im Rahmen dieser Hilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7500 Euro und kann ohne „prüfen- den Dritten“ beantragt werden. Antragsberechtigt sind Solo- Selbstständige, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigenTätigkeit erzielt haben. Auch die November- und Dezemberhilfe , bei der Um- satzausfälle anteilig erstattet werden, kann noch rückwir- kend bis Ende April beantragt werden. Solo-Selbstständige können bis zu 5000 Euro pauschal beantragen. Darüber hin- ausgehende Ansprüche von Solo-Selbstständigen und alle Die Handelskammer unterstützt ihre Mitglieder auch beim verlängerten Lockdown – mit Infos, Services und Beratungen, insbesondere zu Finanzierungen. Es sind neue finanzielle Unterstützungen hinzugekommen, und die Kammer berät zu Restrukturierungen. Wir geben Corona keine Chance! www.hk24.de/WirGebenCoronaKeineChance Ansprüche von Unternehmen erstattet die November- und Dezemberhilfe mit maximal 75 Prozent der Vergleichsum- sätze aus November und Dezember 2019. Weitere Infos unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Für größere Unternehmen ist der Hamburger Stabilisie- rungs-Fonds eine Chance, das Eigenkapital zu erhöhen. Mit ei- nem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro stellt er Firmen Hilfen, wie stille Beteiligungen oder Bürgschaften, bereit. Vor- aussetzungen sind unter anderem eine Bilanzsumme zwischen zehn und 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse zwischen zehn und 50 Millionen Euro oder eine Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249. Anträge werden von der IFB Innovationsstarter GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Finanzbehörde geprüft. Infos und Anträge unter: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de Ähnlich funktioniert auch der Corona-Recovery-Fonds . Dieser richtet sich jedoch an innovative Start-ups und wachs- tumsorientierte kleine Mittelständler mit weniger als 50 Mitar- beitern sowie an Existenzgründer. Er bietet sogenannte Risiko- kapitalfinanzierungen bis zu einer Höhe von 800000 Euro, die von der IFB Innovationsstarter Hamburg GmbH und der BTG Beteiligungsgesellschaft HamburgGmbHbereitgestellt werden. Neu hinzugekommen ist als Ergänzung des Hamburg- Kredit Liquidität (HKL) der IFB Hamburg der HH-Kredit Li- quidität Mikro . Gründer und Gründerinnen erhalten Direkt- kredite zwischen 5000 und 25000 Euro, bestehende Unterneh- men zwischen 5000 und 40000 Euro. Die Bedingungenwerden noch veröffentlicht: www.ifbhh.de Am 3. März hat die Ministerpräsidentenkonferenz noch ei- nen gemeinsamen Härtefallfonds von Bund und Ländern be- schlossen, um mit einer Gesamthöhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro Unternehmen zu unterstützen, die bisher durch das För- derraster gefallen sind. Die Hilfe sollte im Regelfall 100000 Euro nicht übersteigen, Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Zugang haben Unternehmen und Selbstständige, die zu erbringendenAngaben legt die Stadt Hamburg noch fest. Erste Infos: t1p.de/hfh Zu allen Programmen informiert dieHandelskammer unter www.hk24.de/soforthilfen . Weitere gebündelte Corona-Infos: www.hk24.de/corona PETER JEBSEN peter.jebsenm rwedel@hk24.de

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