April / Mai 2020
HAMBURGER WIRTSCHAFT 28 FOTOS: ISTOCKPHOTO RECHTS LAGE ALEXANDER SIEBERT redaktion@hamburgerwirtschaft.de 10 Tipps für das datensichere Homeoffice 1. Separates, abschließbares Arbeitszimmer. Oder zu mindest verschließbare Schränke für dienstliche Unterlagen. 2. Wenn Geschäftspapiere entsorgt werden, dann nicht im Hausmüll oder im Altpapier. Lieber sam meln, verschließen und dann in der Firma vernich ten. Gleiches gilt für Daten. 3. Sichere Passwörter verwenden. Und wenn sie notiert werden, den Zettel gut verwahren. 4. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Bildschirm sperren. 5. Keine Dienstmails in das private Postfach weiterlei ten, keine Telefonate über den privaten Festnetzan schluss führen. Hier gelten oft laxere Sicherheits vorgaben als im Büro. 6. Firmenunterlagen niemals unbeaufsichtigt liegen lassen und immer blickdicht transportieren. 7. HomeofficePCs so ausstatten, dass sie sicher sind – durch Firewall und Virenschutz. 8. Daten ausschließlich auf Firmenservern speichern und darauf über eine sichere VPNVerbindung zu greifen. 9. Dienstcomputer und Datenträger verschlüsseln und mit einem Passwort schützen. Auch personenbezo gene Daten nur verschlüsselt abspeichern oder ver senden. 10. Vom Arbeitnehmer eine Erklärung unterschreiben lassen, dass dieser sich auch im Homeoffice an die Datenschutzvorgaben der Firma hält. keine Möglichkeit zu arbeiten, weil er zum Bei spiel keinen Computer zu Hause hat oder in der Produktion beschäftigt ist. Dann sollte eine Vereinbarung mit demArbeitgeber getroffen werden, der prüft, welche Ausfallansprüche er geltend machen kann. Welche Regeln gelten für das Homeoffice? Grundsätzlich haben Mitarbeiter keinen An spruch auf Homeoffice. Genau so wenig kann der Chef seine Angestellten dazu zwingen, von zu Hause aus zu arbeiten. Das heißt: Arbeitge ber und Angestellte müssen sich einigen. In Zeiten der Coronakrise ist das jedoch in der Regel kein Problem. Wer sich mit seinen Mitar beitern auf Homeoffice verständigt, muss sie entsprechend ausrüsten, zum Beispiel mit Lap top, Telefon, Briefpapier oder Drucker. Die Mit arbeiter dazu zwingen, mit privaten Geräten zu arbeiten, kann der Chef nicht. Und auch die Kosten, die durch die Arbeit zu Hause entste hen – sei es durch Telefonate oder Porto – muss grundsätzlich der Arbeitgeber zahlen. Wie sieht es aus mit Arbeitszeit und Überstunden? ImHomeoffice gilt, was auch für das Büro festge legt ist: Wenn nichts anderes vereinbart ist, dür fen Beschäftigte in der Regel höchstens acht Stunden amTag arbeiten undmüssen die Pau senzeiten einhalten. Der Chef darf das kontrollie ren. Überstunden sind Überstunden. Allerdings ist eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stun den einzuhalten. Ausnahmen hinsichtlich der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gelten laut Allgemeinverfügung vom 19. März 2020befristet für die dort genannten Bereiche. Die Arbeit vomheimischen Schreibtisch aus ist vor allem jetzt in Zeiten von Corona gefragt. Unternehmen, die Homeoffice unterstützen, sollten jedoch nicht versäumen, sichmit den geltendenGesetzen vertraut zumachen. Diese Informationen sind nur erste Hinweise und erheben daher keinenAnspruch auf Vollständigkeit.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjI2ODAz