April / Mai 2020

HAMBURGER WIRTSCHAFT 26 FOTOS: PICTURE-ALLIANCE/ERWIN SCHERIA BLINDE ZEILE Was Arbeitgeber wissen müssen Die Coronakrise stellt Firmen vor viele Fragen. Wer zahlt zum Beispiel den Lohn für Angestellte in Quarantäne? Und was ist beim Homeoffice alles zu beachten? Die HW gibt Antworten. Was muss das Unternehmen tun, um seine Mitarbeiter zu schützen? Der Arbeitgeber hat eine sogenannte Fürsorge­ pflicht. Das heißt, er muss alles dafür tun, damit seine Angestellten gesund bleiben. Er kann zum Beispiel Verhaltensregeln für das Büro aufstellen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren: regel­ mäßiges Händewaschen, Niesen in die Armbeuge, ausreichend Abstand halten zwischen den einzel­ nen Arbeitsplätzen, Verzicht auf den Handschlag. Zudem kann der Unternehmer Homeoffice an­ ordnen oder Mitarbeiter vorsorglich nach Hause schicken – dann muss er sie jedoch auch weiter bezahlen. Darf ein Arbeitnehmer, der aus demUrlaub in einem Krisengebiet zurückkommt, einfach zu Hause bleiben? Wenn der Chef seinemMitarbeiter nicht aus­ drücklich gesagt hat, er solle zu Hause bleiben, darf dieser nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Das wäre im schlimmsten Fall Arbeitsverwei­ gerung – und damit ein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber. Allerdings muss dieser darüber in­ formiert werden, dass sich ein Mitarbeiter ange­ steckt haben könnte. Dann kann er selbst ent­ scheiden, ob er den Mitarbeiter nach Hause schickt oder nicht. Dazu verpflichtet, diese Infor­ mation an das Gesundheitsamt weiterzugeben, ist der Unternehmer übrigens nicht. Was darf der Unternehmer seine Angestellten fragen? Grundsätzlich darf er alles fragen, was wichtig ist, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, jedoch stets mit Augenmaß und Blick auf Datensparsam­ keit. Das geht nach Aussage des Datenschutz­ experten KarstenMerget, Geschäftsführer der CFC–Compliance Factory ConsultingGmbH, los bei der Frage, ob einMitarbeiter in einemRisiko

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