April / Mai 2020

HAMBURGER WIRTSCHAFT 14 UNTERSTÜTZUNGS ANGEBOTE Schritt 3: Kurzarbeit anmelden Die Anmeldung von Kurzarbeit muss bei der Agentur für Arbeit amBetriebssitz er- folgen – und zwar in dem Monat, in dem die Kurzarbeit beginnt. Dabei ist eine Be- gründung des erheblichenArbeitsausfalls erforderlich. Ein entsprechendes Formular („An- zeige über Arbeitsausfall“) findet sich unter bit.ly/corona-ka . Die zuständige Agentur prüft daraufhin die Anfrage. Schritt 4: Kurzarbeitergeld berechnen Wenn die Arbeitsagentur Kurzarbeiter- geld genehmigt, muss der Unternehmer die Höhe berechnen. Diese beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich der Anteil auf 67 Prozent. Eine entsprechende Tabelle findet sich hier: bit.ly/corona-kug . Schritt 5: Kurzarbeitergeld auszahlen Das Unternehmen zahlt das Kurzarbeiter- geld zusammen mit dem Lohn an die Mit- arbeiter aus – allerdings nur für die ausge- fallenen Arbeitsstunden. Stunden, in den gearbeitet wurde, werden dagegen nor- mal weiterbezahlt. Schritt 6: Kurzarbeitergeld beantragen Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld samt Sozialversicherungsbeiträgen können sich die Unternehmer jeden Monat nach- träglich von der Arbeitsagentur zurück- holen. Dafür muss innerhalb von drei Mo- naten ein „Leistungsantrag“ gestellt wer- den, siehe bit.ly/corona-la. Schritt 7: Wie geht es weiter? Der Betriebmuss die Schritte drei bis fünf je nach Lage Monat für Monat erneut durchführen – bis zu zwölf Monate am Stück. Verbessert sich die Situation zwi- schendurch, kann er das Kurzarbeiter- geld aussetzen und die Unterbrechung am Schluss des Zeitraums „anhängen“. Aller- dings muss das Geld dafür jeweils neu be- antragt werden. Am Ende werden zudem alle Abrechnungen noch einmal geprüft. Auf ihrer Internetseite hat die Bundes- agentur für Arbeit alle Informationen zu- sammengestellt. Hier finden Unterneh- men auch die für sie zuständigen Agentu- ren und können Anträge online stellen: www.arbeitsagentur.de . Die Service- Hotline für Arbeitgeber hat die Nummer 0800 45555 20. GEBÜHREN Wenn die Stadt vorerst auf ihr Geld verzichtet Was für die Steuern gilt, gilt auch für städtische Gebühren: Sie werden ge- stundet und in Härtefällen komplett erlassen. Das betrifft zum Beispiel Standgebühren von Schaustellern oder Gebühren für die Nutzung öf- fentlicher Flächen, etwa für Veran- staltungen. Entsprechende Anträge auf Stundung lassen sich per E-Mail an die im Bescheid genannten An- sprechpartner schicken. An die Nachprüfung der Vorausset- zungen für Stundungen sind laut Wirtschaftsbehörde keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen könne zudem in der Regel verzichtet werden, heißt es. Ansprechpartner sind immer die entsprechenden Behörden, an die Gebühren zu über­ weisen sind. STEUERHILFEN Stundungen und Ermäßi­ gungen von Steuern In Zeiten von Corona lohnt sich auch der Kontakt zum Finanzamt, denn jetzt kommen die Behörden Selbst- ständigen mehr als sonst entgegen. So ist es etwa möglich, laufende Vorauszahlungen zur Einkommen- beziehungsweise Körperschafts- steuer für Unternehmen in Schief-lage herab- oder auszusetzen. Fällige Steuerzahlungen können gestundet, Säumniszuschläge komplett erlassen werden. Gleiches gilt für Vollstre- ckungsmaßnahmen, auf die die Be- amten vorerst verzichten. Dieser „Corona-Erlass für steuerliche Hilfen“ gilt zunächst bis zum 31. De- zember. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Unternehmer die Schieflage durch das Coronavirus nachweisen kann. Ansprechpartner sind die Finanzämter. MIETEN Stadt undWohnungswirt­ schaft stunden die Mieten Auch bei den Mieten hilft die Stadt: So können Unternehmen und Institu- tionen, die städtische Immobilien für ihr Gewerbe mieten, ihre Miete auf Antrag vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen. Wer von dieser Ausnahme betroffen ist, sollte sich schnellstmöglich bei sei- nemVermieter melden. Wichtig ist auch hier eine Begründung, warum die finanzielle Schieflage auf die Co- rona-Krise zurückzuführen ist. Übrigens: Neben der Stadt hat mit der SAGA auch das erste Wohnungs- unternehmen angekündigt, in Not geratene Mieter zu unterstützen – und spricht damit auch Unternehmer an. Sie will Stundungen ermöglichen und Kündigungen in Folge von Miet- ausfällen vermeiden. Betroffene Mie- ter sollten die SAGA kontaktieren. UNTERSTÜTZUNG DURCH FINANZAMT UND STADT ILLUSTRATIONEN: SHUTTERSTOCK/NIKWB

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