April 2019

4 AMTLICHES Ziffer Gebührentatbestand Gebühr 8.17.1 mindestens einen Monat vor Prüfungsbeginn 50,00€ 8.17.2 weniger als einen Monat vor Prüfungsbeginn 50% der Prüfungsgebühr 9 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen (nach Aufwand) 40,00 bis 100,00€ 10 Zweitschriften und Übersetzungen von Prüfungszeugnissen oder Urkunden in der Aus und Fortbildung 10.1 Zweitschriften von Prüfungszeugnissen oder Urkunden in der Aus und Fortbildung (nach Aufwand) 50,00 bis 100,00€ 10.2 Übersetzungen von Prüfungszeugnissen oder Urkunden in der Aus und Fortbildung (nach Aufwand) 50,00 bis 100,00€ 11 Sonstige Bescheinigungen oder Beglaubigungen imBereich Berufsbildung (nach Aufwand ) 5 bis 50€ 12 Unterrichtung und Prüfung Sach und Fachkunde 12.1 Lehrgangsanerkennung und Prüfungen nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GGVSEB i. V. m. Abschnitt 8.2.2 ADRGefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE 12.1.1 Anerkennung eines Lehrgangs für Lehrgangsveranstalter 12.1.1.1 für den ersten angemeldeten Kurs 500,00€ 12.1.1.2 für jeden weiteren angemeldeten Kurs 220,00€ 12.1.2 Wiederanerkennung von Lehrgängen 50% von Ziffern 12.1.1.1 und 12.1.1.2 12.1.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs (nach Aufwand) 60,00 bis 300,00€ 12.1.4 Lehrgangsgebühr 120,00€ 12.1.5 Prüfung und Ausstellung der ADRSchulungsbescheinigung nach Teilnahme am Lehrgang (Erteilung, Erweiterung, Verlängerung) 52,00€ 12.2 Lehrgangsanerkennung zur Schulung der Gefahrgutbeauftragten sowie Prüfungen und Schulungsbescheinigungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) 12.2.1 Lehrgangsanerkennung / erster Verkehrsträger 910,00€ 12.2.2 Lehrgangsanerkennung / weiterer Verkehrsträger 370,00€ 12.2.3 Wiederanerkennung von Lehrgängen ohne wesentliche Änderung 50% von Ziffern 12.2.1 und 12.2.2 12.2.4 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs (nach Aufwand) 80,00 bis 280,00€ 12.2.5 Abnahme der Prüfung 150,00€ 12.3 Prüfungen nach demBerufskraftfahrerQualifikationsGesetz (BKrFQG) 12.3.1 Grundqualifikation 12.3.1.1 Theoretische Prüfung „Grundqualifikation“ 260,00€ 12.3.1.2 Praktische Prüfung „Grundqualifikation“/praktische Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger“ 1.400,00€ 12.3.1.3 Praktische Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger“ 1.200,00€ 12.3.2 Theoretische Prüfung und Bescheinigung „beschleunigte Grundqualifikation“ 120,00€ 12.4 Gewerberechtliche Unterrichtung und Bescheinigungen imGaststättengewerbe 12.4.1 Unterrichtung und Bescheinigung imGaststättengewerbe 70,00€ 12.4.2 Sonderunterrichtung und Bescheinigung für Teilnehmer, bei denen die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist 170,00€ 12.4.3 Bescheinigung nach § 4 Absatz 1 des Gaststättengesetzes für Personen, die durch anderweitige Ausbildung von der Unterrichtung freigestellt sind 30,00€ 12.5 Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/berater 12.5.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 320,00€ 12.5.2 Wiederholung schriftlicher und praktischer Prüfungsteil vgl. 12.5.1 12.5.3 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 240,00€ 12.5.4 Wiederholung praktischer Prüfungsteil 180,00€

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