April 2019

2 AMTLICHES Das Plenum der Handelskammer Hamburg hat in seiner Sitzung am 7. Februar 2019 gemäß § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der imBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fas- sung, das zuletzt durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, mit Genehmigung der Aufsichtsbe- hörde beschlossen: 1. Der Gebührentarif zur Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003 (Amtl. Anz. S. 572), zuletzt geändert am 12. Februar 2018 (Amtl. Anz. S. 315), wird wie folgt neu gefasst: Ziffer Gebührentatbestand Gebühr 1 Ursprungszeugnisse 1.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz (Original einschließlich Durchschriften) 9,00€ 1.2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen im elektronischen Verfahren 9,00€ 2 Bescheinigung einer Langzeiterklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung 22,00€ 3 Bescheinigung von Handelsrechnungen und Ausstellung sonstiger demAußenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigungen 3.1 Bescheinigung von Handelsrechnungen und Ausstellung sonstiger Bescheinigungen (Original einschließlich Durchschriften) 9,00€ 3.2 Bescheinigung von Handelsrechnungen und Ausstellung sonstiger Bescheinigungen im elektronischen Verfahren 9,00€ 3.3 EU-Bescheinigungen 34,00€ 4 Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes (Carnet A.T.A. / C.P.D.) 4.1 Ausstellung für Kammerzugehörige je Carnet mit bis zu 10 Einlageblättern 50,00€ 4.2 Ausstellung für Nichtkammerzugehörige je Carnet mit bis zu 10 Einlageblättern 90,00€ 4.3 Ausstellung je weitere zwei Einlageblätter 1,00€ 4.4 Regulierung eines nicht ordnungsgemäß zurückgegebenen Carnets für Kammerzugehörige 20,00€ 4.5 Regulierung eines nicht ordnungsgemäß zurückgegebenen Carnets für Nichtkammerzugehörige 30,00€ 5 Betreuung von Auszubildenden und Umschülern 60,00€ 6 Prüfungen für Auszubildende 6.1 Zwischenprüfungen 6.1.1 ohne Fertigkeitsprüfung 70,00€ 6.1.2 mit Fertigkeitsprüfung 90,00€ 6.1.3 Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Anmietung von Maschinen usw.) nach Aufwand 6.2 Abschlussprüfungen 6.2.1.1 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 90,00€ 6.2.1.2 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung 110,00€ 6.2.2.1 amAusbildungszeitende ohne Fertigkeitsprüfung 150,00€ 6.2.2.2 amAusbildungszeitende mit Fertigkeitsprüfung 200,00€ 6.2.2.3 amAusbildungszeitende mit besonderer Prüfungsform ohne Fertigkeitsprüfung 220,00€ 6.2.2.4 amAusbildungszeitende mit besonderer Prüfungsformmit Fertigkeitsprüfung 265,00€ 6.2.3 Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Anmietung von Maschinen usw.) nach Aufwand Sechzehnte Änderung der Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 20. Februar 2019

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