April 2018

(7) Der Qualifikationsschwerpunkt „Kommunikation“ umfasst folgende Qualifikationsinhalte: 200 Stden. a) Anwenden der Kommunikationsformen imUmgang mit Mitarbeitern, Vorgesetzten, Kunden und Lieferanten, b) Präsentieren von Arbeitsergebnissen, c) Arbeiten im Team, d) Anwenden von Informations- und Kommunikationstechnologie. (8) Der Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“ umfasst folgende Qualifikations- inhalte: 50 Stden. a) Beachten von Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, b) Beachten der Regeln des Gesundheitsschutzes, c) Beachten der Regeln des Umweltschutzes, d) Kennen arbeitsrechtlicher Grundlagen. Die betriebliche Umschulungsphase ergänzt und vertieft die imUmschu- lungslehrgang erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Umschulungsteilnehmer werden in den Tätigkeitsbereichen von Quali- tätsfachleuten eingesetzt und erwerben dabei Erfahrungen imUmgang mit betrieblichen Aufgabenstellungen, betrieblichen Prozessen sowie betrieblicher Kommunikation. Die betriebliche Umschulungsphase orientiert sich an folgenden Tätig- keitsbereichen: 1. Durchführen vonWareneingangsprüfungen, 2. Durchführen fertigungsbegleitender Prüfungen, 3. Mitwirken bei der Produkt- und Prozessüberwachung, 4. Durchführen vonWarenausgangsprüfungen, 5. Durchführen der Prüfmittelüberwachung, 6. Durchführen von Erstbemusterungen, 7. Durchführen von Laborprüfungen, 8. Anwenden von Koordinatenmesstechnik, 9. Prüfen geometrischer Produktspezifikationen, 10.Mitwirken imQualitätsmanagement, 11. Auswerten von Daten mit statistischen Methoden, 12.Unterweisen von Selbstprüfern, 13.Erstellen von Prüfplänen und Prüfanweisungen, 14.Bearbeiten von Reklamationen. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3) Betriebliche Umschulungsphase

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