Februar / März 2020
HAMBURGER WIRTSCHAFT 16 FOTO: PICTURE ALLIANCE/CHRISTOPH SCHMIDT/DPA Das ändert sich 2020 Im neuen Jahr treten in Deutschland etliche Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Kurzüberblick. Erhöhung des Mindestlohns Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben. Neue Kleinunternehmergrenze Als Kleinunternehmer gilt seit 1. Januar, wer imVorjahr nicht mehr als 22 000 Euro Umsatz gemacht hat (vorher: 17 500 Euro). Verschärfung des Geldwäschegesetzes Neu sind unter anderem der öffentliche Zu gang zum Transparenzregister, weitere Kompe tenzen für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes sowie Maßnahmen gegen Miss brauch von Kryptowerten. Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) Zu den Neuerungen zählen ein Mindestlohn für Azubis, die Neubezeichnung von Fort bildungsabschlüssen und Erleichterungen im Prüfungsbereich. Fachkräfteeinwanderungsgesetz Ab 1. März wird die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert. Paketboten-Schutz-Gesetz Das neue Gesetz weitet die Nachunternehmer haftung auf die Paketbranche aus. Es verpflich tet Generalunternehmer, Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Eurovignetten-Gebühren Für Lkws ab 12 Tonnen gelten in Dänemark, Luxemburg, Schweden und den Niederlanden jetzt neue Tarife für Eurovignetten. Sicherheitsassistenzsysteme Für neue Autos und Lieferfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sind ab 1. Januar Notbrems assistenten Pflicht. CO 2 -Vorgaben für Fahrzeuge Autos und alle leichten Nutzfahrzeuge in der EU dürfen nicht mehr als 95 beziehungsweise 147 GrammCO 2 pro Kilometer ausstoßen. Spielverordnung In Gaststätten dürfen schon seit dem 10. No vember 2019 nur noch maximal zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. Finanzanlagenvermittlungsverordnung Ab August 2020 normiert die Verordnung die Pflicht zur Vermeidung, Regelung und Offenle gung von Interessenkonflikten sowie die Pflicht zur Aufzeichnung von telefonischen Bera tungsgesprächen und elektronischer Kommu nikation. NEUE GESETZE Kassengesetz Es besteht jetzt die Pflicht, elektronische Kas sensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen und Belege auszugeben. Bundesdatenschutzgesetz Das Gesetz ändert unter anderem 154 Fach gesetze und hebt die Schwelle für die Benen nung eines betrieblichen Datenschutzbeauf tragten von 10 auf 20Mitarbeiter an. Markenrechtsmodernisierungsgesetz Die Prüfungskompetenzen des Deutschen Patent- und Markenamtes wurden erweitert. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Online-Händler, die sich zur Teilnahme an einer Streitschlichtung verpflichtet haben, müssen jetzt auf die zuständige Verbraucherschlich tungsstelle hinweisen. Verpackungsgesetz Voraussichtlich ab drittemQuartal ist das Inver kehrbringen von Kunststofftragetaschenmit einer Stärke von 15 bis 50Mikrometern verboten. EU-Medizinprodukteverordnung (EU-MDR) Die EU-MDR erhöht insbesondere die Anfor derungen an das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten in der EU. Europäische Chemikalienverordnung Die Änderungen betreffen Informations anforderungen und Klarstellungen für die Registrierung von Nanoformen von Stoffen. Batteriegesetz Hersteller und Importeure von Gerätebatterien und Akkumulatoren müssen sich jetzt an einem herstellereigenen Rücknahmesystem beteiligen. Elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber Ab 27. November müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes in elek tronischer Form gestellt werden. Ausführliche Informationen: www.hk24.de/neu2020 Seit 1. Januar müssen alle Betriebe Kassenbons ausgeben. Als Protestzeichen hängte das Karlsruher Gasthaus Gutenberg imDezember 1000Quittungen auf, die es in einer Woche gesammelt hatte AYLIN JACOB aylin.jacob@hk24.de
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