Februar 2018
HAMBURGER WIRTSCHAFT 02 / 18 UPDATE 9 In der Januar-Sitzung des Plenums wurde das Voting-System IVS vorgestellt, das die bisherigen analogen Stimmkarten ersetzen wird. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Handelskammer erfolgt. Darüber hinaus stellte die Kommission zur Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklungsmög- lichkeiten der Handelskammer Hamburg ihren Abschlussbericht vor. Das Ple- num hatte die Kommission unter Vorsitz von Rechtsanwalt und Steuerberater Berthold Brinkmann in der Sitzung imMai 2017 eingesetzt. Als nächstes werden konkrete Vorschläge zu den ausgesprochenen Empfehlungen erarbeitet. Das Plenumbeschloss eine Än- derung der Geschäftsordnung für die Gremien der Handelskammer, um die Spiegelbildlichkeit bei der politischen Interessensvertretung zu erhöhen. Zukünftig sind daher die relevanten Ausschüsse bei Grundsatzthemen zur Positionie- rung mit einem eindeutigen Votum einzubinden. Auch wesentliche Minderheitenpositionen müssen dabei dokumentiert werden. Das Plenum verabschiedete au- ßerdem ein Positionspapier zur zukünftigen Entwicklung der HSH Nordbank, in demdie aus Sicht der Hamburger Wirtschaft vordringlichen Aspekte zur Dis- kussion gestellt werden. In der Sitzung wurde ebenfalls beschlossen, dass die Handelskammer weitere Initiativen zur Förderung der erneuerbaren Energien unterstützt, unter anderem die Solaroffensive Hamburg. Die nächste Plenarsitzung am 1. Februar wird live gestreamt: www.hk24.de/plenum Neues Abstimmungssystem eingeführt Ab sofort werden die Voten in den Plenarsitzungen digital abgegeben. Plenarsitzung Unser Beitragsteam berät Sie gerne persönlich. Ihr Ansprechpartner: Andreas Kraft, andreas.kraft@hk24.de , Telefon 36138-354. Weitere Infos, einen Beitragsrechner und wichtige Formulare finden Sie unter www.hk24.de/beitrag Noch Fragen? beitrag im Jahr. Mit höchster Wahrschein- lichkeit gehört Ihr Unternehmen dazu. Für manche im Handelsregister ein- getragene Firma beläuft sich die Ersparnis auf fast 30 Prozent; das kommt vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben zugute. Alle ins Handelsregister eingetra- genen Firmen mit einem Gewerbeertrag bis zu 75000 Euro zahlen zumBeispiel nur noch 95 statt bisher 135 Euro im Jahr. Auch Unternehmen, die höhere Ge- winne erwirtschaften, können sich über sinkende Beiträge freuen. Im Ergebnis bringt die Reform für Zehntausende von Handelskammer-Mitgliedern ein hand- festes Beitrags-Minus. Für Großunternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz gibt es einen gesonderten Grundbeitragssatz: Sie zahlen künftig maximal 9 500 Euro Grundbeitrag. Allerdings entsteht durch diesen besonderen Grundbeitrag nur dann ein höherer Beitrag, wenn in einem Geschäftsjahr kein entsprechend hoher Gewerbeertrag ausgewiesen wird – etwa, wenn durch steuer- und gesellschafts- rechtliche Effekte bei einer Gesellschaft kein Gewerbeertrag vorliegt. Eine Anrechnungsregel stellt jedoch sicher: Auch Großunternehmen müssen nicht mehr Beitrag zahlen als früher, wenn sie im selben Jahr eine entspre- chend hohe Umlage entrichten – auch für die Größten gibt es dann ein Beitrags- Minus. Das Abstimmungssystem IVS wird die analo- gen Stimmkarten ersetzen. Ulrich Brehmer, Christi Degen, Tobias Bergmann Die Reform bringt für Zehntausende Mitglieder ein Beitrags-Minus
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