Februar/März 2021

HAMBURGER WIRTSCHAFT 12 CORONA- UNTERSTÜTZUNG SO HILFT IHNEN DIE HANDELS- KAMMER BEI DIESEM LOCKDOWN D as Expertenteam der Handelskammer befindet sich weiter im Dauereinsatz und steht den Mitgliedern bei Fragen und Problemen zur Seite – per Mail, am Telefon oder imVideo-Chat. INDIVIDUELLE KRISENBERATUNG Unternehmen, die nicht zahlungsunfähig, sondern durch Co- rona überschuldet sind, können die Wende schaffen. Die Kam- mer hilft dabei: Im Video-Chat kommen Unternehmer sowohl mit Experten der Handelskammer als auch mit Insolvenzan- wälten zusammen, besprechen die Situation und suchen Wege aus der Krise. Die Beratung ist kostenlos, eine Anmeldung er- forderlich. Das Gespräch im geschützten Chat dauert etwa 45 Minu- ten und sollte von den Unternehmern so vorbereitet werden, dass die wichtigsten Kennzahlen bekannt sind: Umsatz und Gewinn der vergangenen drei Jahre, Zahl der Mitarbeiter, of- fene Verbindlichkeiten. Auch eine Beschreibung Corona-Ein- schränkungen sowie der eventuell in Anspruch genommenen Hilfen ist hilfreich. Die nächsten Termine: 25. Februar, 18. März, 8. und 29. April, 20. Mai, 10. Juni und 1. Juli von 15 bis 17 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter: www.hk24.de/restrukturierung KFW-SCHNELLKREDIT FÜR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE Den Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es seit Ende vergangenen Jahres auch für Solo-Selbststän- dige und kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern. So können auch diese Betriebe Förderkredite von bis zu 300000 Euro über ihre Hausbank erhalten. Die Handelskammer hilft ihren Mitgliedern auch beim verlängerten Lockdown – mit Infos, Services und Beratungen, insbesondere zu Finanzierungen. Solo-Selbstständige erhalten jetzt ebenfalls KfW-Kredite, und die Kammer berät zu Restrukturierungen. WEITERE FINANZHILFEN Die letztjährige Überbrückungshilfe II ist ausgelaufen, kann aber noch bis Ende März beantragt werden. Die Überbrü- ckungshilfe III läuft vom 1. Januar bis 30. Juni, kann jedoch derzeit noch nicht beantragt werden. Mit ihr unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Solo-Selbstständige. Diese Hilfen sind Zuschüsse des Bundes, mit dem Betriebe Fixkosten für Miete oder Instandhaltung finanzieren können. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, richtet sich nach den be- trieblichen Fixkosten und der Höhe der Umsatzeinbußen. Be- antragen müssen das Geld Steuerberater oder Wirtschafts- prüfer. Auch die November- und Dezemberhilfe, bei der Umsatz- ausfälle anteilig erstattet werden, kann noch rückwirkend bis Ende April beantragt werden. Solo-Selbstständige können bis zu 5000 Euro pauschal beantragen. Darüber hinausgehende Ansprüche von Solo-Selbstständigen und alle Ansprüche von Unternehmen erstattet die November- und Dezemberhilfe mit maximal 75 Prozent der Vergleichsumsätze aus November und Dezember 2019. Weitere Infos unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Für größere Unternehmen ist der Hamburger Stabilisie- rungs-Fonds eine Chance, das Eigenkapital zu erhöhen. Mit ei- nem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro stellt er Firmen Hilfenwie stille Beteiligungen oder Bürgschaften bereit. Voraus- setzungen sind unter anderem eine Bilanzsumme zwischen zehn und 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse zwischen zehn und 50 Millionen Euro oder eine Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249. Anträge werden von der IFB Innovationsstarter GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Finanzbehörde geprüft. Infos und Anträge unter: www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de Wir geben Corona keine Chance! www.hk24.de/WirGebenCoronaKeineChance

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